Seitenanfang zur Navigation springen.

Versicherungen kurz und bündig

Der moderne Mensch hat eine Vielzahl von Aspekten im Alltag zu bewältigen, abzuwägenund letztlich zu entscheiden. So beispielsweise die klassische Frage bei einem Lebenswandel, wie der Geburt eines Kindes oder einer beruflichen Umstellung? Was wollen Sie tun, wenn Sie dann eine Versicherung dringend benötigen? Häufig kommen wir schnell zu einem Urteil: Der Teufel steckt vermutlich im Detail. So ist es dann auch nicht verwunderlich, dass unsereins heutzutage immer wieder mit gewissen Risiken konfrontiert sind, welche wir natürlich versuchen sollten durch Versicherungen abzusichern.

Versicherungen zum Leben: für die Familie, Auto, Hobby, Haus & Hof, der Ausbildung und für den Beruf    / Bild 8656087
Versicherungen zum Leben: für die Familie, Auto, Hobby, Haus & Hof, der Ausbildung und für den Beruf | ©: Monkey Business - Fotolia

Nun, eigentlich stehen Ihnen viele Möglichkeiten zur Verfügung hierbei eine Lösung zu finden.

Wer die Wahl hat die Qual. Es gibt viele Versicherungsanbieter, kaum einer hat die selben Konditionen und Leistungen.

Ein Tipp: lassen Sie sich keine Versicherungen aufschwatzen, sondern überlegen und vergleichen in Ruhe, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Lesen Sie vor allem das Kleingedruckte in den Versicherungsverträgen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das bewahrt Sie vor Überraschungen. Lieber eine „blöde“ Frage mehr stellen, als zu wenig sich informiert zu haben.

Am Ende steht Ihr Schritt als Verbraucherrecht: Vergleichen

Fazit: Die Welt ist zwar schnelllebiger geworden, aber nicht intransparenter. Verbraucherschutz und Vergleichbarkeit aller Angebote online nimmt immer weiter zu – das stärkt den heutigen Kunden in ungekannter Qualität. Ihnen bleibt aber heute auch im gleichen Maße überlassen, derartige Onlinevergleiche auch zu bemühen, um wirklich das persönlich passende Format zu finden.

Hinweis: Alle Angaben und Erläuterungen zu den verschiedenen Versicherungen und Versicherungsarten wurden sorgfältig recherchiert und beschrieben. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich zwischenzeitlich Daten und Fakten geändert haben. Daher ist eine Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Irrtümer sowie daraus entstehende Schäden grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Webseite bietet keine individuelle Beratung an, noch wird hier irgendein Versicherungsunternehmen bevorzugt behandelt.


Bauherrenhaftpflichtversicherung

Vielen Bauherren ist gar nicht klar, mit wie vielen versicherungsrelevanten Gefahren der Bau einer Immobilie verbunden ist. Da die wenigsten Bauherren ihre Immobilie komplett selbst bauen, ist der Trugschluss weit verbreitet, dass die Baufirma beziehungsweise die verschiedenen Handwerksfirmen für alle sicherheitsrelevanten Faktoren auf der Baustelle verantwortlich sind.

Dazu ein Beispiel: eine Baustelle ist nachts schlecht beleuchtet, worauf es in der Folge zu einem Verkehrsunfall kommt. Wer nun der Meinung ist, dass die Baufirma für die ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle verantwortlich wäre und demnach auch für den Schaden aufkommen muss, der liegt gründlich falsch. Für die Absicherung der Baustelle und alle anderen sicherheitsrelevanten Faktoren auf einer Baustelle ist ausschließlich der Bauherr verantwortlich.

Aus diesem Grund kann allen Bauherren dringend empfohlen werden, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Bauvorhaben einen Wert von 50.000 Euro oder mehr hat. Somit ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung nahezu bei jedem Haus-Neubau zu empfehlen. Grund für diesen Grenzbetrag ist, dass eine private Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten für Schäden Dritter übernimmt, wenn das Bauvorhaben in seiner Gesamtsumme unter dem Wert von 50.000 Euro liegt. In diesem Fall benötigt der Bauherr also keine weitere Versicherung.

Zudem spricht noch ein weiterer Faktor für den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Es kommt durchaus häufiger vor, das Dritte unberechtigterweise Schadensersatzansprüche an den Bauherren herantragen. Wie jeder weiß, sind „Recht haben“ und „Recht bekommen“ meist zweierlei Dinge. Geht nun ein Prozesses infolge solcher Schadensersatzansprüche wider Erwarten verloren, bleibt der Bauherr unter Umständen auf einem Berg von Kosten sitzen. Hier fungiert die Bauherrenhaftpflichtversicherung auch gleichzeitig als Rechtsschutzversicherung und übernimmt solche Kosten für den Bauherren.


Hausratversicherung

Der Abschluss einer Hausratversicherung sollte für jeden Bürger, der einen eigenen Haushalt besitzt, obligatorisch sein. Die Hausratversicherung springt immer dann ein, wenn Gebrauchs- und/oder Verbrauchsgegenstände aus einem Haushalt zerstört oder beschädigt werden. Das könnte z. B. infolge von Feuer, Wasser, Sturm oder auch einem Einbruch passieren. Dabei kommt die Versicherung für alle Kosten auf, welche im Zusammenhang mit diesem Schaden entstanden sind. Neben den Wiederbeschaffungskosten für die Haushaltsgegenstände können dies auch Kosten für Gutachten sowie Entsorgungs- und Aufräumkosten sein.

Damit eine genaue Versicherungssumme festgelegt werden kann, ist es erforderlich, dass der Wert des gesamten Hausrats geschätzt wird. Hierbei gibt es mehrere Möglichkeiten. Die meisten Versicherer bieten einen Standardwert an, der dem eines durchschnittlichen deutschen Haushalts entspricht. Dieser Wert muss dann nur noch mit der Quadratmeterzahl der Wohnung beziehungsweise des Hauses multipliziert werden, um die Versicherungssumme zu ermitteln.

Wer jedoch Zweifel hat, ob sein Haushalt dem deutschen Durchschnitt entspricht, der tut gut daran, nicht auf die vom Versicherer vorgegebene Standardzahl zu vertrauen. Statt dessen sollten alle Posten im Haushalt einzeln aufgelistet und addiert werden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Haushalt zum Beispiel durch Kunstgegenstände, wertvollen Schmuck oder ähnlicheres deutlich vom Durchschnitt abweicht.

Wer versäumt, den genauen Wert seines Haushalts zu errechnen und im Versicherungsvertrag festzulegen, riskiert eine Unterversicherung. Das bedeutet: im Versicherungsfall bekommt der Versicherungsnehmer nicht den kompletten Wert seines Haushalts ersetzt, sondern erhält nur einen Anteil davon. Ist der Haushalt dagegen weniger hochwertig als im Vertrag angegeben, zahlt der Versicherte unnötig hohe Beiträge.

Wie immer, ein Hausratversicherungs-Vergleich lohnt sich, wenn man die verschiedenen Versicherungsanbieter vergleichen möchte.


Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung dient vor allem dazu, den Kreditgeber für den Fall abzusichern, dass der Schuldner während der Rückzahlungsphase des Kredits zu Tode kommt. Aus diesem Grund verlangen viele Banken den Abschluss einer solchen Versicherung, bevor ein Kredit vergeben wird. Sofern der Schuldner dann während der Rückzahlungsphase verstirbt, wird die Restschuldversicherung alle noch offenen Raten an den Kreditgeber zahlen.

Inzwischen wurde jedoch der Leistungsumfang vieler Restschuldversicherungen so erweitert, dass sich der Schuldner durch den Abschluss einer solchen Versicherung auch für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit absichern kann. Da die Lage auf dem Arbeitsmarkt seit einigen Jahren sehr schwierig ist, bietet sich der Abschluss einer Restschuldversicherung insbesondere bei größeren Kreditsummen an.

Es ist jedoch nicht nur der Schuldner selbst, welcher durch eine Restschuldversicherung abgesichert wird, sondern auch im Fall seines Todes die Hinterbliebenen. Laut Gesetz müssen die Hinterbliebenen in einer solchen Situation nahezu immer für die Rückzahlung des Kredites einstehen. Wer größere Kredite aufnimmt und seiner Familie ersparen möchte, dass diese im Fall des Todes in finanzielle Schwierigkeiten gerät, sollte freiwillig eine Restschuldversicherung abschließen.

Ein besonderes Merkmal dabei ist, dass die Raten für diese Versicherungsform mit zunehmender Rückzahlungsdauer immer günstiger werden. Grund dafür ist, dass sich die Versicherungssumme stets an der Höhe der Restschuld bemisst und sich somit mit jeder weiteren zurückgezahlten Rate immer weiter verringert. Um die Beitragshöhen nicht zu unübersichtlich zu machen, rechnen viele Versicherer dabei einen Mittelwert aus, wodurch die Beiträge über die gesamte Versicherungsdauer gleich bleiben.


Wohngebäudeversicherung

Wer eine eigene Immobilie oder eine Eigentumswohnung besitzt, sollte neben einer Hausratversicherung auch unbedingt eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Bei Häusern, in denen sich mehrere Eigentumswohnungen befinden, wird eine solche Wohngebäudeversicherung in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen und die Beiträge werden anschließend auf alle Parteien aufgeteilt. Bei allein genutzten Immobilien muss der Besitzer dagegen selbst für den Abschluss einer solchen Versicherung sorgen.

Welche Leistungen bietet eine Wohngebäudeversicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung stellte das Pendant zur Hausratversicherung dar. Konkret bedeutet das: während die Hausratversicherung alle Schäden am Inventar, das heißt an Möbeln, Elektrogeräten, Nahrungsmitteln etc., übernimmt, reguliert die Wohngebäudeversicherung alle Schäden, die am Gebäude selbst beziehungsweise an den Nebengebäuden entstanden sind. Ein klassisches Beispiel dafür ist das von einem schweren Sturm abgedeckte Dach. Für einen solchen Schaden ist nicht die Hausrat-, sondern die Wohngebäudeversicherung zuständig. Auch Schäden durch Feuer, Wasser oder Hagel werden durch die Wohngebäudeversicherung reguliert.

Ein besonderes Thema sind dabei die so genannten Elementarschäden, wie zum Beispiel Erdbeben, Hochwasser etc. Da die Gefahr solcher Schäden in einigen Regionen Deutschlands deutlich erhöht ist, ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung, die auch Elementarschäden beinhaltet, in einigen Regionen Deutschlands sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Selbstverständlich macht der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung auch dann Sinn, wenn Sie Wohneigentum besitzen, das vermietet ist. In diesem Fall ersetzt die Versicherung sogar die entgangenen Mieteinnahmen für eine gewisse Zeit, in der Regel beträgt diese zwischen 6 und 12 Monaten.

Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung richtig ermitteln

Jeder, der den Bau eines Hauses plant oder ein bereits bestehendes Gebäude erwerben möchte, sollte sich rechtzeitig über wichtige Versicherungen informieren. Um sich zum Beispiel gegen Feuer, Sturm und Hagelschäden abzusichern, ist eine Wohngebäudeversicherung erforderlich. Ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz droht bei einem Feuer schnell der finanzielle Ruin des Eigentümers. Bei einem Neubau wird diese Versicherung meist von der kreditgebenden Bank als Bedingung für die Darlehenszusage eingefordert.

Die Wohngebäudeversicherung soll sicherstellen, dass der Versicherungsnehmer bei einem totalen Verlust des Hauses durch die Versicherungssumme ein gleichwertiges Gebäude errichten kann. Deshalb ist die Ermittlung des sogenannten Wiederaufbauwertes von großer Bedeutung. Aus den Angaben des Kunden zu Wohnfläche, Gebäudetyp und Besonderheiten, wie vorhandene Solaranlagen oder Garagen, ermitteln die Versicherer zunächst die Versicherungssumme. Dazu verwenden sie eine einheitliche Methode, die den angenommenen Wert ermittelt, den das Haus im Jahre 1914 gehabt hätte. Das Jahr wurde deshalb für die Berechnung gewählt, weil in diesem Jahr zum letzten Mal die Preise und Bedingungen für den Hausbau besonders stabil wahren. Zur Ermittlung des Wiederaufbauwertes wird nun die Versicherungssumme von 1914 mit dem Baupreisindex multipliziert. Dieser Indexwert berücksichtigt die Kostenentwicklung im Baubereich und wird etwa zwei mal im Jahr vom Bundesamt für Statistik neu berechnet. Der jährliche Beitrag der Wohngebäudeversicherung richtet sich neben dem Wiederaufbauwert auch nach der Tarifzone, in der sich das Gebäude befindet und nach den genauen Versicherungsbedingungen. Beispielsweise ist der Beitrag für ein Holzhaus wegen der höheren Brandgefahr etwas höher als bei einem Haus aus Stein.

Die meisten Wohngebäudeversicherungen verfügen über eine automatische Anpassung der Versicherungssumme. Dadurch wird sichergestellt, dass im Schadensfall trotz zwischenzeitlich angestiegener Baukosten ein gleichwertiges Gebäude errichtet werden kann. Um auch die Innenausstattung des Hauses abzusichern, ist zusätzlich der Abschluss einer Hausratversicherung erforderlich.


Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung muss jeder Eigentümer einer Immobilie abschließen, wenn er kein böses Erwachen haben möchte. Hier muß man keinen Hauskredit Rechner anwerfen, denn die Beiträge sind gut angelegtes Geld. Wenn ein Bauarbeiter an dieser noch im Bau befindlichen Immobilie einen Unfall erleidet, so übernimmt zunächst die Berufsgenossenschaft des Unternehmens die entstandenen Kosten. Wird jedoch festgestellt, dass der künftige Hausbesitzer eine entscheidende Rolle bei diesem Unfall gespielt hat, so wendet sich die Berufsgenossenschaft an den Besitzer der Immobilie, um von ihm die gesamten Kosten erstattet zu bekommen. Um vor solchen schweren Fällen geschützt zu sein, sollte der künftige Besitzer der Immobilie gleich nach der Unterschrift für den Kauf auch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.

Wenn nur der Eigenheimbesitzer und dessen Familienangehörige die Immobilie bewohnen, so könnte unter Umständen diese Besonderheit mit in die bereits bestehende normale Haftpflichtversicherung des Eigentümers einbezogen werden. Etwas anders ist es bei einer Immobilie, die vermietet wurde. Hier muss der Eigentümer eine Haus- und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung abschließen, damit bei einem eventuellen Unfall eines Gastes des Mieters auf seinem Grundstück die Genesungskosten von der Versicherung übernommen werden. Rutscht beispielsweise im Winter ein Passant auf dem Grundstück des Hausbesitzers aus und verletzt sich, so tritt zunächst die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht des Eigentümers in Vorleistung, um hinterher die Kosten vom derzeitigen Mieter einzufordern.

Eine Haus-und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung übernimmt die finanziellen Folgen, die in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind. Doch Vorsicht ist trotzdem geboten, denn nicht gleich jeder Schaden wird anstandslos übernommen. Trägt der Eigentümer allerdings an dem entstandenen Schaden keine Schuld und wird er trotz alledem zu Schadenersatzforderungen herangezogen, so tritt die in dieser Haftpflichtversicherung enthaltene Rechtsschutzversicherung an die Stelle des Eigentümers und vertritt auch notfalls vor Gericht den Hauseigentümer.

Hat jedoch ein Eigentümer einer Immobilie an seinem Haus eine Einliegerwohnung und diese an fremde Mieter vermietet, so muss er unbedingt für den nicht selbst bewohnten Teil der Immobilie eine Haus-und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen, um vor eventuellen Schäden geschützt zu sein. Die Besonderheit hierbei ist, dass für Schäden, die seine Familienangehörigen betreffen, seine private Haftpflicht eintreten muss, nicht jedoch für seine Gäste. In einem Mehrfamilienhaus sieht die Sache ein wenig anders aus, denn da tritt die private Haftpflicht des Eigentümers ebenfalls nur für die Schäden ein, die ihm oder seinen Familienangehörigen passieren, sogar auch im Treppenhaus.


Rechtsschutz für Hausbesitzer

Würde es nach einem besonderen Lied gehen, gäbe es für den Hausbesitzer vor dem bösen Nachbarn keine Ruhe. Doch damit das nicht so ist, schließt der Hausbesitzer eine besondere Rechtsschutzversicherung ab, damit er gegen alle Fälle, die sein Haus als Sache betreffen, versichert ist. Vor allem hat man in den letzten Monaten über ganz verheerende Nachbarschaftsstreitigkeiten in fast allen Medien erfahren, und wer dann keine solche besondere Individualversicherung abgeschlossen hat, kann damit ganz schön hohe Kosten haben, falls er so lange durchhält. In nicht wenigen Fällen kam es auf Grund durch den Streit entstandenen nervlichen Krankheiten bereits zum Auszug aus der eigenen Immobilie, welche man in den meisten Fällen anschließend auch noch unter Wert verkaufen musste, sodass man am Ende eines solch langen Streits auch noch einen ganzen Berg Schulden besitzt.

Aber noch viel ärgerlicher und langwieriger sind die Streitigkeiten mit der Kommune, wenn es um Streitereien um einen Teil des vorhandenen Grundstücks geht. Da die Gemeinden meinen, dass sie am längeren Hebel sitzen, setzen sie auf eine langwierige Auseinandersetzung in der Hoffnung, dass der Grundstücksbesitzer irgendwann entnervt aufgibt und die Gemeinde am Ende doch ihre Interessen durchsetzen kann. Doch nicht alle Hausbesitzer sind gleich. Wenn sie einen guten Anwalt finden, der den Hausbesitzern nachweislich recht gibt und die Besitzer eine Rechtsschutzversicherung für Hausbesitzer haben, können die Grundstücksbesitzer, solange die Versicherung den Fall auch genau so sieht wie der Anwalt, unter Umständen am Ende doch als Sieger gegen die Gemeinde dastehen.

Natürlich werden bei einem Streit mit der Obrigkeit diese auch nicht einfach ruhig dasitzen und alles über sich ergehen lassen. Die Kommunen können unter Umständen versuchen, den Grundstücksbesitzer mürbe zu machen, indem sie ihren Gegnern das Bauordnungsamt schicken, damit diese versuchen, auch nur den kleinsten Verstoß gegen die Bauordnung gnadenlos zu ahnden. Natürlich kann der Grundstücks- und Hausbesitzer versuchen, die Angelegenheit über seine private Rechtsschutzversicherung abzuschließen, doch in den meisten Fällen zahlen diese Privatrechtschutzversicherungen nur bis zur zweiten, höchstens jedoch bis zur dritten Instanz. Natürlich kann es nach der dritten Instanz auch durchaus zu einem angemessenen Vergleich kommen, indem beide Gegner etwas von ihrem Standpunkt abrücken und sich aufeinander zubewegen, sodass am Ende des bereits lange dauernden Streits beide Parteien auch als Sieger hervorgehen können.


Vermieter-Rechtsschutz

Wenn jemand seine Immobilie vermietet, hofft er natürlich, dass er mit den Mietern eine gute Wahl getroffen hat. Doch wie kann er seine Belange gegen die Mieter durchsetzen, falls es doch nicht mehr so friedlich mit den Mietern läuft oder er wegen Eigenbedarf gekündigt hat und der Mieter einfach nicht ausziehen will? Hier kann nur eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung dazu beitragen, die Interessen des Vermieters zu vertreten, ohne dass sich dieser finanziell ziemlich verausgaben muss. Wer allerdings keine solche Rechtsschutzversicherung hat, wird ziemlich stark gebeutelt, da er für jede Sache in Vorleistung treten muss.

Dieses wird dem Vermieter mit der Vermieter-Rechtsschutzversicherung erspart, denn seine Versicherung zahlt nicht nur die Kosten für den Anwalt, sondern auch die Kosten für die Zwangsräumung. Wenn der säumige Mieter nämlich seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, so wenden sich sämtliche Instanzen an den Vermieter, denn irgendwie müssen diese Institutionen an ihr Geld kommen. Aber die Vermieter-Rechtsschutzversicherung steht dem Vermieter nicht nur im Rechtsstreit mit dem Mieter bei, sondern auch in allen Rechtsfragen, welche sich mit der vermieteten Wohnung befassen.

So zählen beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern auch die Streitigkeiten bei den Eigentümerversammlungen zum Inhalt einer solchen Vermieter-Rechtsschutzversicherung, aber auch die Streitigkeiten, wenn es beispielsweise um die Streupflichtverletzung und einen daraus resultierenden Rechtsstreit geht. Man kann sich aber auch schon im Vorfeld um eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung kümmern, wenn man beispielsweise kurz vor der Erbschaft einer Immobilie oder auch nur eines Grundstücks steht, denn auch diese Anwalts- und Notargebühren werden durch diese besondere Versicherung abgedeckt.

Allerdings sollte sich der Vermieter, bevor er eine solche Vermieter-Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften erkundigen, denn es gibt bei dieser Form der Versicherung so viel Unterschiede, dass man sich wirklich ganz genau überlegen sollte, bei welchem Unternehmen er die Versicherung abschließen möchte. Dabei spielt nicht nur der preisliche Unterschied eine Rolle, sondern vor allem auch die unterschiedlichen Leistungen, denn was nützt es dem Vermieter, wenn er für bestimmte Angelegenheiten von der Versicherungsleistung ausgeschlossen ist und sämtliche Kosten allein tragen muss. Dann benötigt er allerdings auch keine solche Versicherung, denn auf diese Weise könnte er sich auch gleich die monatlichen Versicherungsbeiträge sparen. Eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung sollte jeder Haus- oder Wohnungsbesitzer abschließen.


Fotovoltaik-Versicherung

Es ist eine Frage des Gewissens, für welche Versicherungsgesellschaft man sich entscheiden soll, denn sehr viele Gesellschaften bieten diese besondere Versicherung mit sehr unterschiedlichen Konditionen an. Vor allem kann man in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen, in welcher Form und zu welchen Konditionen diese Fotovoltaik-Anlagen abgesichert sind. Doch auch in diesem Fall gibt es wieder eine Gemeinsamkeit aller Versicherungsunternehmen, denn beim Herausreißen aus der Verankerung und anschließendem Fall und Zerbersten zahlen alle Versicherungen die Kosten für eine neue Anlage.

Da der Schutz dieser versicherten Sache in den Zusatzbestimmungen der Geschäftsbedingungen definiert ist, kann der Versicherte eine Auswahl des von ihm gewünschten Versicherungsschutzes treffen. Als versicherte Sache gibt es von den Unternehmen zwei verschiedene Definitionen. Die Erste davon ist die sogenannte abschließende Auflistung der versicherten Sache. Hierbei sind nur die Teile der Fotovoltaik-Anlage versichert, die auch in einer besonders anhängenden Auflistung aufgeführt sind. Daher sollte der Versicherungsnehmer sich die Zeit nehmen, sich eine komplette Liste aller Bestandteile einer solchen Anlage zu besorgen und diese Teileliste in diesen Vertrag mit einbringen, damit auch wirklich alle Bestandteile einer solchen Anlage versichert sind. Diese sogenannte abschließende Auflistung ist im Gegensatz zur zweiten Definition günstiger als die andere.

Die zweite Definition ist die nicht abschließende, offene, Auflistung der versicherten Sache. Diese nicht abschließende Auflistung der versicherten Sache ist einerseits die bessere Absicherung, aber auch die preislich ein wenig teurere Versicherung, auch wenn man in der geschlossenen Auflistung alle notwendigen Teile einzeln aufgeführt hat. Unter den Schutz dieser offenen Auflistung fallen alle zur Peripherie dieser Fotovoltaik-Anlage gehörenden Teile, wie zum Beispiel sämtliche Zähler und Verkabelungen, die einzelnen Module, Wechselrichter, die Modultragekonstruktionen und sämtliche Montage-Sets.

Eine vorhandene Wohngebäudeversicherung übernimmt im Falle einen Diebstahles der Solaranlage auf dem Dach (ja so was soll es geben), nicht den Schaden. Schon aus diesem Grund wäre eine Photovoltaik-Versicherung von Vorteil. In dieser Photovoltaik-Versicherung sind i.d.R. auch Schäden aufgrund Sachbeschädigung, Kurzschluss, Schmorbrand und Bedienungsfehler enthalten. Klären Sie mit Ihrer Versicherung die Details ab.

Wer sich beim Abschluss einer solchen Versicherung noch ein wenig unsicher fühlt, sollte speziell auf die beiden Worte "sämtliche" und "insbesondere" achten, denn in diesen beiden Worten ist schon praktisch alles ausgedrückt. So steht das Wort "sämtliche" für die nicht abschließende Auflistung, wobei alle Teile eingeschlossen sind, während das Wort "insbesondere" bereits ahnen lässt, das bei dieser Formulierung des Vertrags einige Teile ausgeschlossen sind. Doch selbst wenn die verschiedenen Unwetterarten nicht besonders aufgeführt sind, sind diese Naturgewalten in beiden Vertragsarten eingeschlossen. Kleinere Anlagen werden oft ohne Selbstbehalt versichert.


Glasversicherung

Eine Glasversicherung, welche früher ein Bestandteil der Hausratversicherung war, sollte jede Person vorsichtshalber gesondert abschließen, denn gerade bei den Fenstern hat sich im Laufe der Jahre so viel verändert, dass ein einfacher Glasbruch heutzutage richtig viel Geld kosten kann und somit das Girokonto vom Testsieger belasten kann. Ist beispielsweise bei einem Passivhaus, welches mit einer Dreifachverglasung mit besonderer Isolierung ausgestattet ist, ein Glasschaden entstanden, so kann dieser klein aussehende Schaden bereits über 1.000,– Euro hinausgehen.

Bei einer Glasversicherung muss man zunächst unterscheiden zwischen einer Glasversicherung für den privaten und dem geschäftlichen Bereich, denn man kann mit einer Privatglasversicherung keine Glasschäden im Geschäft absichern. Als eine besondere Form der Glasversicherung ist im privaten Bereich die sogenannte Allbereichsversicherung, welche für alle Glasschäden, egal wie sie entstanden sind, eintritt. Bei dieser speziellen Form fragt die Versicherung nicht nach, wie der Schaden entstanden ist, sondern begleicht die Glasrechnung anstandslos. Allerdings macht sich diese spezielle Absicherung auch in der Beitragshöhe bemerkbar.

Eine separate Glasversicherung im privaten Bereich kann helfen, eine Menge Ärger und Kosten dem Versicherungsnehmer zu ersparen. Die Höhe der Kosten einer solchen Versicherung kann jedoch erheblich variieren. Dies hängt jedoch in erster Linie von der Größe der Wohnung und den darin befindlichen Gegenständen ab. Hat beispielsweise eine Wohnung eine Größe von 80 Quadratmetern und ist ein Aquarium sowie ein Glaskeramikkochfeld vorhanden, so können in etwa rund 25 Euro an Versicherungsbeitrag zusammenkommen. Sind es aber rund 110 qm und ist ein ganz normaler Gasofen ohne Aquarium vorhanden, so kann der Beitrag unter Umständen ein wenig günstiger sein als beim ersten Beispiel. Für die Höhe der Versicherungsgebühren einer Glasversicherung sind also ganz unterschiedliche Faktoren ausschlaggebend.

Bei der Glasversicherung im geschäftlichen Bereich sieht die Sache ein wenig anders aus. So ist ein eventueller Schaden an einer Scheibe durch Elementarschaden nicht in einer normalen Geschäftsgebäudeversicherung eingeschlossen, sondern muss separat in einer speziellen Glasversicherung abgedeckt werden. Des Weiteren sind durch Vandalismus oder Einbruch zerstörte Glasscheiben ebenfalls in einer Glasversicherung im geschäftlichen Bereich abgesichert. Sollte beispielsweise ein Glaserunternehmen ein neues dreifach verglastes energiesparendes Fenster zum Kunden transportieren und der Wagen der Firma hat einen Unfall verursacht, so muss für dieses Fahrzeug eine eigenständige Glastransportversicherung abgeschlossen werden. Die Erkenntnis daraus ist, dass Glasbruch nicht gleich Glasbruch ist.

Das könnte auch noch interessant sein...

Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung abzuschließen bietet sich insbesondere für denjenigen an, der sich ein Haus bauen will und dafür einen Hypothekenkredit in Anspruch nimmt.

Fahrrad-Versicherung
In Zeiten, wo ein gutes Fahrrad im Preis von einem Gebrauchtwagen in nichts nachsteht, ist es schon eine Überlegung wert, ob eine Fahrradversicherung abgeschlossen werden soll.











[ © Das Copyright liegt bei www.querrum.de | QUERRUM - QUER RUM gedacht, geschrieben, notiert]