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Versicherungen kurz und bündig

Ob Freizeit-Hobby, Auto oder Urlaub; auch hier kann sich jeder gegen ein finanzielles Desaster mit einer passenden Versicherung versichern lassen.

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Versicherungen zum Leben: für die Familie, Auto, Hobby, Haus & Hof, der Ausbildung und für den Beruf | ©: Monkey Business - Fotolia


Tierhalterhaft­pflicht­versicherung

Ein weit verbreitet Irrglaube ist immer noch, dass alle Haustiere automatisch in einer privaten Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind. Dies gilt jedoch in der Regel nur bei kleinen Tieren bis etwa zur Größe einer Katze. Hunde, Pferde, Ziegen oder Rinder fallen damit nicht in den Zuständigkeitsbereich einer privaten Haftpflichtversicherung.

Da insbesondere durch Hunde immer wieder Schäden am Eigentum und an der Gesundheit Dritter verursacht werden, bietet sich hier der Abschluss einer speziellen Tierhalterhaftpflichtversicherung an. Bei einigen Versicherern wird diese auch Hundehalterhaftpflichtversicherung genannt. Diese Versicherung springt immer dann ein, wenn Dritte durch das Verhalten des Tieres Schäden erleiden. So zum Beispiel, wenn der Hund einen anderen Menschen beisst oder durch sein Verhalten einen Verkehrsunfall auslöst.

Mitunter können durch solche Ereignisse Schäden in Höhe von vielen Tausend Euro entstehen. Da das Verhalten von Tieren niemals vollständig kontrollierbar ist, empfiehlt sich in jedem Fall für Hundehalter und auch für Besitzer von Pferden und anderen Nutztieren der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Selbstverständlich befreit eine solche Versicherung den Tierhalter nicht von seiner Sorgfaltspflicht. So dürfen bissige oder als Kampfhund eingestufte Hunde beispielsweise nur mit einem Maulkorb mit in die Öffentlichkeit genommen werden. Größere Tiere wie Pferde oder Rinder müssen in geeignetem Räumen bzw. Gehegen untergebracht werden und der Halter unterliegt einer gewissen Aufsichtspflicht.

Damit es im Ernstfall nicht zu Streitigkeiten mit dem Versicherer kommt, sollten Sie sich die Bedingungen des Versicherungsvertrags ganz genau durchlesen und ihr Verhalten darauf abstimmen.


Veranstalterhaftpflichtversicherung

Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung kommt vor allem für Vereine beziehungsweise Clubs in Frage. Sie deckt alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die im Rahmen von Veranstaltungen, welche durch den Versicherungsnehmer durchgeführt werden, entstehen. Ein Beispiel dafür könnte ein einstürzendes Festzelt während einer Feier sein, durch das Menschen körperlich zu Schaden kommen.

Da insbesondere bei Veranstaltungen wie Feiern, Sitzungen etc. mitunter sehr leicht Unfälle entstehen beziehungsweise Menschen zu Schaden kommen können, ist der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung für jeden Verein dringend angeraten. Es gibt dazu auch einige gesetzliche Bestimmungen in Deutschland. So ist beispielsweise jeder Veranstalter gesetzlich dazu verpflichtet sich finanziell so abzusichern, dass er im Fall eines Schadens diesen in voller Höhe regulieren kann. Da eine Schadenhöhe in solchen Fällen aber kaum im Voraus kalkuliert werden kann, zeigt sich hier in die Wichtigkeit einer Veranstalterhaftpflichtversicherung. Sie bietet die finanzielle Absicherung für den Veranstalter.

Der Umfang des Versicherungsschutzes für eine solche Police sollte individuell mit dem Versicherer ausgehandelt werden. Neben den üblichen Personen- und Sachschäden sollten auch einige andere Schadensformen im Vertrag berücksichtigt werden. Das können zum Beispiel Schäden durch Be- und Entladen, Tätigkeitsschäden sowie Schäden durch den Auf- und Abbau des Equipments für die Veranstaltung sein.

Grundsätzlich besteht der Versicherungsschutz beim Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung für alle im Versicherungsvertrag eingetragenen Mitglieder. Bei Vereinen wird in der Regel nicht jedes einzelne Mitglied in den Versicherungsvertrag eingetragen, sondern der Schutz bezieht sich auf alle ordnungsgemäß angemeldeten Vereinsmitglieder. Im Ernstfall muss dies anhand entsprechender Unterlagen nachgewiesen werden.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung bei nahezu allen Sportveranstaltungen gesetzlich vorgeschrieben ist, da hierbei eine besonders große Gefahr von Verletzungen besteht. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei jeder Versicherungsgesellschaft.

Durch einen kostenlosen Haftpflichtversicherung Versicherungsvergleich können Sie zwar verschiedene Anbieter vergleichen, jedoch ist die Veranstalterhaftpflichtversicherung je nach Verband, Veranstalter und Organisation im Umfang so unterschiedlich, dass ein Vergleich schwer fallen würde. Hier hilft nur umfangreiche Informationen einholen und vorhandene Versicherungen überprüfen, ob diese für die jeweilige Veranstaltung und deren Gefahren ausreichend sind.


Elektronik-Versicherung

Wer im Rahmen seines Vereinslebens des Öfteren Veranstaltungen durchführt, bei denen teure Elektronik, z. B. in Form von Musik- oder Lichtanlagen, zum Einsatz kommt, sollte eine spezielle Elektronik-Versicherung abschließen.

In der Regel schließt jeder Veranstalter zunächst eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ab. Allerdings gewährt diese meist nur einen Standardschutz, der sich an bestimmten Werten orientiert. Da elektronische Anlagen wie beispielsweise HiFi-Geräte oder Lichtanlagen mitunter viele Tausend Euro kosten können, übersteigt der Wert dieser Geräte oft den in der Veranstalterhaftpflichtversicherung festgelegten Grenzbetrag. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass solche Geräte im Falle eines Schadens nicht durch die Veranstalterhaftpflichtversicherung repariert beziehungsweise ersetzt werden.

Aber auch in Unternehmen ist eine Elektronik-Versicherung oftmals sinnvoll. Hier gilt: die für Unternehmen obligatorische Inventarversicherung gewährt Leistungen in der Regel nur bis zu einem bestimmten Grenzbetrag. Da aber viele Firmen mit sehr teuren EDV- oder Telekommunikationsanlagen arbeiten, muss auch für solche Geräte eine zusätzliche Elektronik-Versicherung abgeschlossen werden. Manche Versicherer bieten diese auch als Zusatzoptionen zur Inventarversicherung an. Ein kostenloser Hausratversicherung Versicherungsvergleich kann sich hier schon mal lohnen.

Wie bei fast allen gewerblichen Versicherungen sollte der Umfang des Versicherungsschutzes bei einer Elektronik-Versicherung individuell mit dem Versicherer ausgehandelt und auf die speziellen Bedürfnisse abgestimmt werden.

Abgesichert sind die in der Versicherung eingeschlossenen Geräte in der Regel gegen Bedienungsfehler, Brand, Feuchtigkeit, Diebstahl, Vandalismus sowie unsachgemäße Handhabung. Der Versicherungsvertrag kann dabei pauschal für alle im Unternehmen vorhandenen Geräte abgeschlossen werden. Die zweite Möglichkeit ist, jede einzelne elektronische Komponente separat im Versicherungsvertrag festzulegen. Das lohnt meist bei Unternehmen, deren elektronische Ausstattung in ihrem Wert die eines durchschnittlichen Unternehmens weit übersteigt.


KFZ Versicherung

Für jedes im öffentlichen Straßenverkehr bewegten Fahrzeug ist der Abschluss einer KFZ Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt alle Schäden ab, die der Versicherte Dritten durch das Führen seines Fahrzeugs zugefügt.

Dazu ein Beispiel: der Versicherte parkt rückwärts aus und stößt aus Unachtsamkeit an ein anderes Fahrzeug. Dies ist der klassische Schaden für eine KFZ Haftpflichtversicherung. Dabei wird die Versicherung allerdings ausschließlich den Schaden am fremdem Fahrzeug regulieren, nicht den am Fahrzeug des Versicherten.

Wie man an diesem Beispiel erkennt, deckt die KFZ Haftpflichtversicherung immer nur die Schäden anderer ab und bildet daher lediglich die absolut notwendige Basis. Wer besser versichert sein möchte, sollte zusätzlich eine KFZ Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung abschließen. Bei einer ADAC Versicherung können diverse Pakete zusammengestellt werden, welcher auch den bekannten ADAC Schutzbrief beinhalten kann.

Eine Teilkaskoversicherung sichert das Fahrzeug gegen Diebstahl, Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Explosionen ab. Zum Teil sind auch Wildunfälle mit durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt, allerdings unterscheiden sich hier die Bedingungen von Versicherer zu Versicherer deutlich.

Während die KFZ Teilkaskoversicherung also ausschließlich für Schäden aufkommt, die dem eigenen Kraftfahrzeug durch andere beziehungsweise durch höhere Gewalt zugefügt wurden, deckt eine KFZ Vollkaskoversicherung darüber hinaus auch fast alle Schäden ab, die vom Versicherten selbst verursacht wurden. Ausnahmen sind hier lediglich Schäden, die unter dem Einfluss von Drogen beziehungsweise Alkohol entstanden sind.

Je nach Fahrzeugtyp kann eine Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung recht teuer werden. Um die Beiträge etwas zu senken, bieten die Versicherungen hier eine Selbstbeteiligung an. Diese wird im Versicherungsvertrag festgelegt und beträgt in der Regel zwischen 200 und 1.000 Euro.


Reiseversicherung

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen. Leider bewahrheitet sich dieses alte Sprichwort oft auch im negativen Sinn. Und zwar insbesondere dann, wenn der Versicherte auf einer Reise zum Beispiel krank geworden oder sein Gepäck abhanden gekommen ist. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere versicherungsrelevante Risiken, die auf einer Reise lauern.

Um sich dagegen abzusichern, gibt es zahlreiche verschiedene Versicherungsmodelle speziell für Reisezwecke. Es existiert also keine Reiseversicherung an sich, sondern der Versicherte muss sich gegen jedes einzelne Risiko versichern. Mittlerweile schnüren jedoch zahlreiche Versicherer spezielle Pakete aus verschiedenen Reiseversicherungen, um dem Versicherten bürokratischen Aufwand abzunehmen und die Beiträge niedrig zu halten.

Welche Reiseversicherungen gibt es und wie wichtig sind diese?

Die wichtigste aller angebotenen Reiseversicherungen ist die Reisekrankenversicherung. Sie springt immer dann ein, wenn der Versicherte im Ausland medizinische Leistungen in Anspruch nehmen muss. Da die Krankenversicherungen in Deutschland solche Kosten in der Regel nicht oder nur eingeschränkt übernehmen, bietet sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung in fast jedem Fall an. Bei einigen Versicherungsgesellschaften ist sie jedoch auch zu einer normalen Krankenversicherung optional erhältlich.

Wer ganz sicher gehen will, kann zusätzlich zur Reisekrankenversicherung auch noch eine Reiseunfallversicherung abschließen. Wenn Sie allerdings bereits eine Unfallversicherung besitzen, sollten Sie zuvor in den Vertragsbedingungen nachsehen. Viele Unfallversicherungen schließen einen Auslandsschutz mit ein.

Neben gesundheitlichen Problemen besteht bei einer Reise auch immer das Risiko, dass diese aufgrund familiärer beziehungsweise persönlicher Ereignisse vorzeitig abgebrochen werden muss oder gar nicht erst angetreten werden kann. In diesem Fall greift eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung, welche dem Versicherten den finanziellen Schaden ersetzt.


Insolvenzversicherung

Die so genannte Insolvenzversicherung bezieht sich speziell auf alle Reiseveranstalter und ist für diese seit etwa 15 Jahren gesetzlich vorgeschrieben - zumindest dann, wenn mindestens zweimal pro Jahr Reisen durchgeführt werden. Dabei ist die Versicherung nicht nur für gewerblich betriebene Reiseunternehmen sinnvoll, sondern sollte auch dann abgeschlossen werden, wenn ein Verein oder eine andere Institution Mitgliedsgelder sammelt, um damit Reisen durchzuführen.

Keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Insolvenzversicherung besteht dagegen, wenn die Reise durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts ausgeführt wird. Das kann z. B. die örtliche Gemeinde oder auch eine Kirche sein. Wenn Sie also beispielsweise Jugendfreizeiten im Rahmen einer Kirchengemeinschaft organisieren, sind Sie nicht zum Abschluss einer Insolvenzversicherung verpflichtet. Trotzdem kann diese durchaus Sinn machen.

Der Ablauf einer Insolvenzversicherung unterscheidet sich ganz deutlich von den meisten anderen Versicherungsformen. Die Versicherungsgesellschaft stellt dabei dem Reiseveranstalter spezielle Sicherungsscheine zur Verfügung, welche dieser anschließend an die Reiseteilnehmer verteilt. Damit erwirbt jeder Teilnehmer der Reise einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherung - also nicht gegen den Reiseveranstalter. Konkret bedeutet das: wenn der Reiseveranstalter vor- oder während der Reise insolvent wird, kann sich der Kunde mit seinem Sicherungsschein direkt an die zuständige Versicherung wenden und sich den finanziellen Schaden von dieser ersetzen lassen.

Weiterhin ist in diesem Zusammenhang gesetzlich vorgeschrieben, dass der Reiseteilnehmer den Sicherungsschein erhalten muss, bevor er Zahlungen an den Reiseveranstalter leistet. Es muss also zuerst der Sicherungsschein ausgegeben werden, bevor der Reiseveranstalter Zahlungen von Kunden einfordern darf.

Seit etwa sieben Jahren sind dabei die Sicherungsscheine für Reisen standardisiert. Es existiert ein Mustersicherungsschein, nach dem jeder weitere Sicherungsschein bezüglich seines Inhalts gestaltet werden muss. Ein kostenloser online Reiseversicherung Vergleich ist zwar schön und gut, aber eine Insolvenzversicherung sollte enthalten sein.


Bootsversicherung

Wer sich ein großes Boot zulegen möchte, muss im Vorfeld nicht nur einen Bootsführerschein erlangen und die gesamte Sicherheitsausrüstung besorgen, sondern für ein solches Vergnügen auch verschiedene Versicherungen abschließen, welche ähnlich sind wie bei einem Auto. Auch beim Wassersport gibt es unterschiedliche Risiken, welche nicht alle in eine Versicherungssparte eingeordnet werden, sondern teilweise nur durch bestimmte zusätzliche Teilversicherungen übernommen werden. Daher sollte man auch bei einem Boot abwägen, welche Versicherungsart man unbedingt benötigt und ob man zusätzliche Teilversicherungen abschließen möchte, denn genau wie bei einem Auto ist auch nicht alles durch eine Bootsversicherung abgedeckt.

Wenn jemand mit seinem Motorboot oder auch Segelboot einem anderen Boot einen Schaden zufügt, haftet dafür unbegrenzt. Gegen solche unbeabsichtigten Fälle kann die Deckungssumme von zwei Millionen bis zur unbegrenzten Höhe abgeschlossen werden. Auf ganz bestimmten Gewässern wie beispielsweise auf dem Bodensee sowie im Ausland sind solche Versicherungen sogar vorgeschrieben. Bei Fahrten ins Ausland gibt es vom Versicherungsunternehmen eine sogenannte blaue Versicherungskarte, mit der der Bootsbesitzer im Ausland beweisen kann, dass seine Bootshaftpflichtversicherung für eventuell entstandene Schäden aufkommt. Zu erwähnen ist unbedingt noch, dass es grundsätzlich eine Trennung der Versicherungstarife gibt zwischen einem Motorboot und einem Segelboot.

Für Schäden am eigenen Boot oder auch gegen Diebstahl, Sachbeschädigungen und Einbruch kann man sein Boot durch eine Bootskasko absichern. Eine Bootskasko ist ratsam für die Leute, die ihr Boot regelmäßig benutzen und bei eventuellen Schäden nicht über die Mittel verfügen, um die am Boot entstandenen Schäden selbst aufkommen zu können. So sind beispielsweise Diebstahl, Feuer, Blitzeinschlag, Kentern und auch durch den Bootstransport entstandene Schäden durch diese Bootskasko abgesichert.

Allerdings gibt es auch hierbei Fälle, welche eine Haftung durch die Versicherung ausschließen, wie es beispielsweise bei grober Fahrlässigkeit, Fahruntüchtigkeit, Korrosion und Abnutzung der Fall ist. Aber auch die Bootskasko teilt sich in die Vollkasko und die Teilkasko auf. Doch welche Versicherung ist wirklich angebracht. Die Teilkasko haftet beispielsweise nur bei Elementarschäden wie Feuer, Blitzeinschlag, Sturm oder auch Diebstahl. Daher ist unter Umständen eine Kombination die beste Variante. Vor allem wird der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko durch den Beitrag sichtbar, denn durch den geringeren Leistungsumfang ist die Teilkasko auch günstiger. Auf alle Fälle sollte der Bootsbesitzer darauf bestehen, dass der Trailer des Bootes ebenfalls in die Bootsversicherung integriert ist.


Fahrradversicherung

Da innerhalb der letzten drei Jahre der Diebstahl von Fahrrädern sich um mehr als die Hälfte erhöht hat, sollte man für sein Fahrrad eine gesonderte Fahrradversicherung abschließen. Viele werden sich sagen, dass es bei der gewöhnlichen Hausratversicherung die Möglichkeit gibt, seine Fahrräder in diese Versicherung zu integrieren. Damit haben sie zwar auch recht, doch diese Teilversicherung der Hausratversicherung übernimmt beispielsweise keine Schäden am Fahrrad, die nur durch Vandalismus entstanden sind.

Grundsätzlich gilt bei allen Fahrrädern, dass der Besitzer eines solchen Gefährts sein Rad kurz nach dem Kauf auf alle Fälle codieren lassen sollte, denn auf diese Weise sorgt der Besitzer schon dafür, dass sein Fahrrad für viele Diebe uninteressant geworden ist. Fahrräder sind heutzutage nicht gerade billig in der Anschaffung, und damit der Fahrradbesitzer bei eventuell entstandenen Schäden diese Kosten auffangen kann, gibt es eine besondere Fahrradversicherung. Doch auch bei einer Fahrradversicherung gibt es zwei verschiedene Gruppierungen, und zwar den reinen Diebstahlschutz und den Komplettschutz.

Bei einer reinen Diebstahlversicherung übernimmt die Versicherung die Kosten für den kompletten Diebstahl, den Diebstahl nur von einzelnen Teilen und von Vandalismus am gesamten Fahrrad. Allerdings wird beim Diebstahl von einem am Fahrrad befestigten Navigationsgerät keinerlei Haftung durch das Versicherungsunternehmen übernommen. Eine solche reine Diebstahlversicherung kann auch abgeschlossen werden für gebrauchte Fahrräder. Wer beispielsweise sein Fahrrad bei einem Secondhand-Händler oder in einer gemeinnützigen Einrichtung kauft, bekommt ja nur ein gebrauchtes Fahrrad. Dieses kann der Fahrradbesitzer genau so gut absichern, als hätte er ein neues Fahrrad erstanden.

Bei einer Komplettversicherung hat der Fahrradbesitzer alle möglichen Eventualitäten abgesichert. Hierbei sind nicht nur die Leistungen der Diebstahlversicherung enthalten, sondern noch weitaus mehr. So ist beispielsweise ein durch einen Sturz entstandener Schaden ebenso versichert wie notwendige Reparaturen. Selbst unsachgemäße Behandlungen und auch der normale Verschleiß sind hier integriert und abgesichert. Da vor allem ältere Leute sich für ein sogenanntes E-Bike entscheiden, weil ein solches Rad für ihren Gebrauch geeigneter erscheint als ein normales Fahrrad, ist der defekte Akku eines solchen E-Bikes eingeschlossen, denn allein dieser Akku eines E-Bikes kostet etwas über 200,- Euro. Viele Versicherungen bieten ihren Kunden auch eine Beteiligung beim Kauf eines neuen Fahrrades an, wenn eine Reparatur sich nicht mehr lohnt. Ein Komplettschutz zahlt sich also in mehrfacher Hinsicht aus.


Kfz-Schutzbrief

Viele Autofahrer kennen einen Schutzbrief von den bekannten Automobilklubs, die ihren Mitgliedern Schutz vor allen Eventualitäten, die ein Schaden am Auto verursacht, geschützt sind. Doch bieten auch fast alle Versicherungsunternehmen einen Kfz-Schutzbrief an, welcher eine freiwillige Zusatzversicherung für das eigene Auto ist. Dabei darf allerdings dieser Kfz-Schutzbrief nicht verwechselt werden mit dem besonderen Schutz der verschiedenen Autohersteller, der sogenannten Mobilitätsgarantie, denn diese betrifft nur die verschiedenen Wartungsintervalle des Autos.

So verschieden die Versicherungsgesellschaften sind, so unterschiedlich können auch die Leistungen im Kfz-Schutzbrief sein. Hier kann der Versicherte zwischen mehreren Arten von Tarifen entscheiden, welche Absicherung in welchem Tarif eingebunden ist. Während bei einer Versicherung beispielsweise auch die Übernachtungskosten im einfachen Schutzbrief eingeschlossen sein können, so kann die gleiche Leistung bei einem anderen Versicherungsunternehmen bereits in einer anderen Tarifsparte aufgeführt sein, wodurch sich der Versicherungsbeitrag erhöhen würde. Nur in einem Punkt sind alle Versicherungsunternehmen sich einig, und zwar in der Entfernung. Bei einem Kfz-Schutzbrief muss der Autofahrer mindestens 50 Kilometer von zu Hause entfernt sein, um Leistungen aus dieser Versicherung bekommen zu können.

Aber nicht nur die Automobilklubs oder die einzelnen Versicherungsunternehmen bieten dem Fahrzeugbesitzer einen Kfz-Schutzbrief an, sondern auch die Versicherungen, bei dem der Fahrzeugbesitzer sein Fahrzeug versichert hat. Einen besonderen Vorteil hat der Versicherte bei dieser Art von Versicherung, denn in den meisten Fällen ist eine Kraftfahrzeugversicherung in Verbindung mit einem Schutzbrief sogar wesentlich günstiger als ein eigener Kfz-Schutzbrief. Eine Besonderheit bei einem Kfz-Schutzbrief besteht im Fall einer Erkrankung des Fahrers, denn hier gehen die Versicherungsleistungen weit auseinander. Einig sind sich viele Unternehmen bei dem Rücktransport des verletzten Fahrers. Wenn er allerdings auch noch seine Familie dabei hatte und sein Auto auch noch im Urlaubsdomizil steht, kann dies schon zu einem Problem werden.

Die eine Versicherung stellt in diesem Fall einen Ersatzfahrer, während eine andere Versicherung nur den Rücktransport der Familie mit der Bahn übernimmt. Eine andere Versicherung wiederum zahlt erstens die Übernachtungen der Familienmitglieder, die Rückreise der Familienangehörigen mit der Bahn und zusätzlich den Rücktransport des Fahrzeugs. Es gibt bei einem Kfz-Schutzbrief wirklich viele Möglichkeiten, um sich auf den Reisen vor allen Möglichkeiten zu schützen, doch bevor man eine solche Versicherung abschließt, sollte man sich vorher genau überlegen, welche einzelnen Leistungen die jeweiligen Versicherungsunternehmen bieten.

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