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Versicherungen kurz und bündig

Von der Geburt bis zum Tod kann man viel erleben. Welche Versicherungen in Frage kommen wird in dieser Rubrik aufgeführt.

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Versicherungen zum Leben: für die Familie, Auto, Hobby, Haus & Hof, der Ausbildung und für den Beruf | ©: Monkey Business - Fotolia

Private Haftpflicht­versicherung

Eine private Haftpflichtversicherung kommt immer dann zum Tragen, wenn der Versicherte Dritten einen körperlichen Schaden oder einen Sach- beziehungsweise Vermögensschaden zugefügt hat. In diesem Fall muss er im Rahmen seiner gesetzlich auferlegten Schadenersatzpflicht für die entstandenen Kosten aufkommen.

Ein klassisches Beispiel dafür ist die Fensterscheibe, welche versehentlich beim Nachbarn eingeworfen wurde. In diesem Fall ist der Schaden noch recht überschaubar, jedoch gibt es zahlreiche andere Situationen, in denen leicht mehrere Tausend Euro Schaden entstehen können. Wohl dem, der in diesem Fall eine private Haftpflichtversicherung besitzt.

Wie bereits angedeutet, ersetzt eine private Haftpflichtversicherung ausschließlich den Schaden, welchen der Versicherte einem Dritten zugefügt hat. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Versicherung generell nicht für Schäden aufkommt, die der Versicherte selbst erlitten hat.

Sollte der Schaden von Kindern des Versicherten verursacht worden sein, springt auch hierbei in der Regel die Versicherung ein. Einziger Ausnahmefall ist, wenn der Versicherte nachweisbar seine Aufsichtspflicht verletzt hat und der Schaden infolgedessen entstanden ist. Wer außerdem einen Schaden vorsätzlich beziehungsweise mutwillig verursacht, kann in diesem Fall ebenfalls nicht auf die Leistungen der Versicherung hoffen.

Darüber hinaus ist wichtig zu wissen, dass die private Haftpflichtversicherung ausschließlich Schäden reguliert, welche im privaten Umfeld bzw. in der Freizeit des Versicherten aufgetreten sind. Das bedeutet, dass alle am Arbeitsplatz beziehungsweise auf den Arbeitswegen entstandenen Schäden nicht in den Zuständigkeitsbereich der privaten Haftpflichtversicherung fallen. Dafür gibt es die Berufshaftpflichtversicherungen.


Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland die wichtigste Versicherungsform überhaupt. Dabei muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung.

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind alle Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber pflichtversichert, sofern ihr Einkommen unter einer Grenze von circa 4.000 Euro brutto im Monat liegt. In höheren Einkommensklassen sowie bei Selbstständigen, Freiberuflern und Beamten steht es dem Versicherten dagegen offen, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern oder zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln.

Über die Vor- und Nachteile von gesetzlicher und privater Krankenversicherung wurde in den letzten Jahren viel diskutiert. Fakt ist, dass eine private Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse in der Regel einen deutlich größeren Leistungsumfang durch die PKV Zusatzleistungen bietet. Man spricht dabei auch vom „Zwei-Klassen-System in der Medizin“. Privat Krankenversicherte werden sowohl bei der Vergabe von Arztterminen bevorzugt, also auch beispielsweise bei der Behandlung im Krankenhaus. Ein gesetzlich Krankenversicherter kann hier wohl kaum ein Einzelzimmer mit Behandlung durch den Chefarzt erwarten.

Auf der anderen Seite kann eine Private Krankenversicherung in ihren Beiträgen deutlich teurer kommen - insbesondere dann, wenn der Versicherte verheiratet ist und Kinder hat. In diesem Fall muss bei einer privaten Krankenversicherung jedes Familienmitglied einzeln versichert werden und in der Folge einen eigenen Monatsbeitrag bezahlen. In der gesetzlichen Krankenkasse gibt es dagegen die so genannte Familienversicherung. Dabei sind alle Familienmitglieder, das heißt Ehepartner und Kinder, kostenfrei über dem Versicherten mitversichert.

Gerade wenn man älter wird, werden Krankenversicherungen mehr in Anspruch genommen. Doch leider nicht alles wird übernommen. Wer zum Beispiel in einem Haus wohnt und ist schlecht zu Fuß, bzw. kann nicht mehr die Treppen hoch und runter laufen, wie in jungen Jahren, der benötigt eigentlich einen Treppenlift. Doch die Treppenlift Preise sind nicht ganz ohne. Keine Krankenversicherung wird die Installation übernehmen.

Rechnet man die einzelnen Beiträge für die Familienmitglieder in einer privaten Krankenversicherung zusammen und vergleicht diese mit dem einzelnen Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse, wird Letztere meist wesentlich günstiger ausfallen.

Informationen zur privaten Krankenversicherung gibt es auf diversen Plattformen im Internet.


Lebensversicherung

Spricht man von einer Lebensversicherung, so können damit verschiedene Versicherungsmodelle gemeint sein. All diese werden zwar unter dem Überbegriff Lebensversicherung zusammengefasst, verfolgen jedoch mitunter völlig unterschiedliche Ziele.

Grundsätzlich muss bei einer Lebensversicherung zwischen dem Modell der Erlebensversicherung und dem der Ablebensversicherung unterschieden werden. Wo hier die Unterschiede liegen, wird am besten deutlich, wenn man die grundsätzlichen Prinzipien anhand der bekanntesten Versicherungsmodelle darstellt.

Die Risikolebensversicherung ist das klassische Beispiel für eine Ablebensversicherung. Die Versicherungsleistung wird hierbei ausschließlich dann ausgezahlt, wenn der Versicherte während der Versicherungsdauer zu Tode kommt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass bei einer Ablebensversicherung der Versicherte selbst keinerlei Leistungen erhält, sondern diese ausschließlich an die im Vertrag festgelegten Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Damit ist die Risikolebensversicherung das optimale Modell, um seine Familie für den Fall des eigenen Todes abzusichern.

Wie bereits erwähnt, ist Erlebensversicherung das genaue Gegenteil der Ablebensversicherung. Hierbei zahlt die Versicherung nur dann Leistungen aus, wenn der Versicherte selbst die festgelegte Versicherungsdauer erlebt. Das klassische Beispiel dafür ist die Kapitallebensversicherung. Hierbei zahlte der Versicherte über einen bestimmten Zeitraum regelmäßig Kapitalbeträge in die Versicherung ein und erhält am Zuteilungszeitpunkt die Gesamtsumme nebst Zinsen beziehungsweise Prämien ausgezahlt. Dabei kann er von seinem Kapitalwahlrecht Gebrauch machen. Das bedeutet: er kann wählen, ob die Versicherungssumme in Form eines Einmalbetrags oder in monatlichen Rentenbeträgen ausgezahlt werden soll. Damit bietet sich eine Kapitallebensversicherung optimal als zusätzliche Altersvorsorge an.

Da eine Kombination aus beiden hier beschriebenen Versicherungsformen für viele das Optimum darstellen würde, bieten die Versicherungsgesellschaften dieses Kombi-Modell inzwischen vermehrt an. Es nennt sich „kombinierte Er- und Ablebensversicherung“. Die Beiträge hierfür sind naturgemäß wesentlich höher als bei einem der zuvor beschriebenen Modelle, allerdings zahlt die Versicherung hier in jedem Fall eine Leistung aus. Kommt der Versicherte zu Tode, erhalten die Hinterbliebenen die Versicherungsleistung, erlebt er dagegen den Zuteilungszeitpunkt, erhält er selbst das Kapital ausgezahlt.


Pflegeversicherung

Ebenso wie die gesetzliche Krankenversicherung gehört auch die Pflegeversicherung in Deutschland zu den fünf Sozialversicherungssäulen. Damit ist sie sowohl bei gesetzlich, als auch bei privat Krankenversicherten als Pflichtversicherung anzusehen. Während Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenkasse automatisch mit pflegeversichert sind, müssen Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Besserverdienende eine private Pflegeversicherung gesondert abschließen. Dabei muss die Versicherung dort abgeschlossen werden, wo der Versicherte auch krankenversichert ist.

Die Pflegeversicherung schüttet ihre Leistungen dann aus, wenn der Versicherte aufgrund einer Pflegebedürftigkeit sich nicht mehr vollständig selbst versorgen kann. In diesem Fall wird ein monatliches Pflegegeld gezahlt, das sich an der Pflegestufe bemisst, in die der Versicherte eingestuft wurde. Zu diesem Zweck wird nach Antragstellung zunächst ein Gutachten angefertigt, dass dem Versicherten eine bestimmte Pflegestufe zuweist. Die Einteilung in die Pflegestufen wird anhand des Zeitaufwands vorgenommen, der für die Pflege des Versicherten täglich notwendig wird.

Von der festgelegten Pflegestufe hängt schließlich auch ab, wie hoch die monatlichen Pflegegeldzahlungen durch die Pflegeversicherung ausfallen. Dabei macht es einen Unterschied, ob das Pflegegeld zur freien Verwendung auf ein Konto überwiesen oder aber in Form von Sachleistungen ausgezahlt wird. Im letzten Fall sind die von der Versicherung zur Verfügung gestellten Beträge wesentlich höher und können bis zu rund 1.400 Euro im Monat - in besonderen Härtefällen sogar bis ca. 1.900 Euro im Monat - betragen.


Rechtsschutzversicherung

Ein Rechtsstreit ist immer ärgerlich. Noch ärgerlicher wird die Sache allerdings, wenn man auf den daraus entstehenden Kosten komplett selbst sitzen bleibt. Anwaltsgebühren und Gerichtskosten können sich dabei leicht auf mehrere Tausend Euro summieren. Als Schutz hierfür bietet sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung an. Diese deckt das finanzielle Risiko, welches aus einem Rechtsstreit resultiert, nahezu komplett ab. Neben den Prozesskosten und Anwaltsgebühren kommt die Versicherung auch für die Kosten für Gutachten von Sachverständigen auf und zahlt darüber hinaus Entschädigungsgelder für Zeugen.

Da ein Rechtsstreit fast immer mit einem unabsehbaren Kostenrisiko verbunden ist, sollten die Vertragsbedingungen bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung stets genau überprüft werden. Viele Versicherer legen hier zahlreiche Ausschlussklauseln fest, bei denen die Versicherung ihre Leistungen nicht gewährt. So ist beispielsweise der gesamte Verkehrsrechtsschutz in der Regel nicht Bestandteil einer normalen Rechtsschutzversicherung. Grund dafür ist, dass durch Unfälle beziehungsweise Streitigkeiten im Straßenverkehr mit Abstand die meisten Gerichtsprozesse in Deutschland entstehen. Dieses Risiko möchten die Versicherer bei einer normalen Rechtsschutzversicherung nicht eingehen. Es gibt daher spezielle Verkehrsrechtsschutzversicherungen, die entweder einzeln abgeschlossen oder als Zusatzoption zu einer normalen Rechtsschutzversicherung gewählt werden können. Inzwischen gibt es jedoch auch Kombinationsmodelle aus privatem Rechtschutz und Verkehrsrechtsschutz.

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung kann inzwischen ausdrücklich empfohlen werden, da die Flut der Gerichtsprozesse in Deutschland immer weiter steigt. Man erkennt das beispielsweise an den immer häufiger auftretenden Nachbarschaftsstreitigkeiten, die regelmäßig vor Gericht enden.


Rentenversicherung

Die Renten sind sicher! Dieser Satz ist sicherlich noch jedem im Ohr, er stammt vom ehemaligen Arbeitsminister Norbert Blüm. Inzwischen hat sich jedoch viel geändert und die Renten sind bei weitem nicht mehr so sicher, wie es eigentlich sein sollte. Experten empfehlen daher jedem, zusätzlich zu einer eventuell bestehenden gesetzlichen Rentenversicherung auch privat für den eigenen Altersruhestand vorzusorgen.

Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung liegt also nahe. Für Selbstständige und Freiberufler ist sie sowieso obligatorisch, da diese nicht automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Sie könnten sich zwar in dieser freiwillig weiterversichern, allerdings würde das ein schlechtes Geschäft bedeuten, da sie hier die kompletten Beiträge selbst bezahlen müssten. Bei Arbeitnehmern dagegen zahlt die eine Hälfte der Rentenversicherungsbeiträge der Arbeitgeber.

Welche Leistungen bietet eine private Rentenversicherung?

Grundsätzlich ist die private Rentenversicherung Zusatzversicherung durchaus mit einer Kapitallebensversicherung zu vergleichen. Es gibt zunächst eine Ansparphase, in der der Versicherte monatliche Beiträge in die Versicherung einzahlt. Ist der vertraglich festgelegte Zuteilungszeitpunkt erreicht, zahlt die Versicherung die eingezahlten Beträge inklusive Zinsen und eventueller Prämien wieder an den Versicherten aus. In der Regel besitzt dieser hierbei ein so genanntes Kapitalwahlrecht. Das bedeutet: er kann wählen, ob er die Versicherungssumme in Form einer monatlichen Rente oder als Einmalbetrag ausgezahlt haben möchte.

Die meisten Versicherten wählen dabei die monatliche Rente. Dies resultiert auch daraus, dass hierbei die Versicherungsleistung bis zum Tod des Versicherten gezahlt wird. Erreicht der Versicherte ein hohes Alter, kann damit ein deutlich größerer Betrag zusammenkommen, als wenn er sich die Leistung als Einmalbetrag hätte auszahlen lassen. Für den Versicherer ist es jedoch umgekehrt – er kann bei einer Auszahlung als Rente die Gesamtkosten nicht im Voraus kalkulieren. Man spricht dabei auch vom Langlebigkeitsrisiko.


Unfallversicherung

Jeder Arbeitnehmer ist über seinen Arbeitgeber automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Träger sind dabei die Berufsgenossenschaften, welche schließlich auch für die Auszahlung der Versicherungsleistungen zuständig sind. Dies können beispielsweise Rehabilitationsmaßnahmen nach Unfällen sein, oder auch die Auszahlung einer Unfallrente, wenn der Versicherte dauerhaft nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Diese gesetzliche Unfallversicherung kommt jedoch nur dann zum Einsatz, wenn der Unfall entweder am Arbeitsplatz selbst oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz beziehungsweise vom Arbeitsplatz nach Hause geschehen ist. Alle Unfälle im privaten Umfeld oder in der Freizeit des Arbeitnehmers fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung.

Um sich auch im privaten Umfeld für den Fall eines Unfalls wirkungsvoll abzusichern, bietet sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung an. Für Selbstständige und Freiberufler ist diese sowieso obligatorisch, dass sie nicht über einen Arbeitgeber verfügen, bei dem sie automatisch versichert sind.

Welche Leistungen können von einer privaten Unfallversicherung erwartet werden?

Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Unfallversicherung auch dann Leistungen aus, wenn der Versicherte durch den Unfall ums Leben kommt. In diesem Fall erhalten die Hinterbliebenen eine festgelegte Versicherungsleistung.

Weiterhin zahlt die private Unfallversicherung alle Kosten, die durch den Unfall und seine Folgen verursacht werden. Neben der medizinischen Versorgung können das auch Rehabilitationsmaßnahmen sowie Umbaumaßnahmen an Haus oder Fahrzeugen sein, die durch eine körperliche Beeinträchtigung des Versicherten notwendig werden. Die Auszahlung von Leistungen beginnt in der Regel dann, wenn der Versicherte zu einem Grad von mindestens 20 Prozent körperlich oder psychisch bzw. seelisch beeinträchtigt ist.


Kinderunfallversicherung

Viele Eltern wollen für ihr Kind nur das Beste, doch spätestens, wenn das Kind seine ersten Schritte allein laufen kann, wird es höchste Zeit für eine Kinderunfallversicherung. Erstens ist diese besondere Absicherung für das Kind eine sehr gute Vorsorge, und zweitens kann einem Kind bei seinen Entdeckungstouren sehr schnell etwas passieren. Aber auch bei einem Kind ist Unfallversicherung nicht gleich Unfallversicherung, denn auch hier gehen die Angebote der verschiedenen Unternehmen weit auseinander.

Zudem gibt es bei sehr vielen Versicherungsunternehmen auch eine direkte Trennung zwischen einer Kinderunfallversicherung und der Kinder-Invaliditätsversicherung, denn hier gehen auch die Beitragssätze weit auseinander. Nur ganz wenige Versicherungsunternehmen bieten den Versicherten, diese beiden Sparten zu koppeln. Zudem treten 95 % der Versicherungsunternehmen bei dieser Kinderinvaliditätsversicherung erst ab einem Grad der Behinderung von 50 % in Leistungsbereitschaft. Nur bei drei Versicherungsunternehmen zahlen die Versicherungen bereits bei einem Grad der Behinderung von 25 %. Eine auswärtige Versicherung zahlt einem behinderten Kind mit einer Behinderung von 50 % alle 10 Jahre die angegebene Kapitalabfindung und dies ein Leben lang, auch wenn sich die Behinderung bereits nach rund fünf Jahren erheblich gebessert hat.

Bei der Kinderunfallversicherung hat die Familie das Glück, dass die Beiträge trotz eines erhöhten Verletzungsrisikos bei Kindern sehr niedrig sind und das monatliche Budget der Familie nicht sonderlich beeinflussen. Eine geringe Absicherung für die mögliche Kinderinvalidität ist bereits ebenfalls in diese Kinderunfallversicherung integriert, doch ist diese bei Weitem nicht so hoch, wie eine unabhängige Kinderinvaliditätsversicherung, denn hier liegen die Versicherungsbeiträge um ein Vielfaches höher als bei einer normalen Kinderunfallversicherung. Es gibt aber auch einige wenige Versicherungsunternehmen, welche bereits kurz nach der Geburt das Kind versichern. Sollte noch in der Klinik, oder kurz, nachdem der Säugling die Klinik nach Hause verlassen durfte, etwas Unvorhergesehenes passieren, so treten diese wenigen Versicherungsunternehmen in die Leistungsbereitschaft.

In erster Linie dient eine Kinderunfallversicherung dazu, die Kinder vor den möglichen Folgen eines Unfalls abzusichern. Diese meisten Versicherungen zahlen auch für den Fall, dass beispielsweise das Gesicht des Kindes durch den Unfall ein wenig entstellt ist, die notwendigen Kosten einer notwendigen Schönheitsoperation, denn eigentlich ist dies auch keine echte Schönheitsoperation, sondern eine notwendige kosmetische Operation nach einem Unfall. Wer Kinder hat, sollte vorsichtshalber sein Kind vor den unangenehmen eventuellen Folgen eines Unfalls durch eine Kinderunfallversicherung absichern.


Zahnzusatzversicherung

Inzwischen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen immer weniger für bestimmte Leistungen. Davon besonders betroffen sind die Kassenleistungen bei den Zähnen, denn was dort alles gestrichen und für nicht mehr finanzierbar aberkannt wurde, ist den meisten Versicherten absolut nicht bekannt. Groß wird dann das Erstaunen, wenn der Patient von seinem Zahnarzt erfahren muss, dass er die notwendige folgende Behandlung selber zahlen muss, weil die Krankenkasse diese Behandlung einfach nicht mehr übernimmt. Bei einigen notwendigen Zahnbehandlungen zahlt die Krankenkasse nur einen bestimmten Pauschalbetrag, sodass am Ende der größte Teil der Kosten wieder einmal am Versicherten hängen bleibt.

Gegen diese Probleme gibt es nur ein Mittel, und das heißt Zahnzusatzversicherung. Mit einer sogenannten zusätzlichen privaten Zusatzversicherung hat der Patient die Möglichkeit, die größten Kosten an diese zusätzliche Versicherung abzugeben und von der Versicherungsgesellschaft erstatten zu lassen. So sollte sich der Patient bereits bei beginnender Parodontitis darüber im Klaren sein, dass am Ende dieses Prozesses der Zahnverlust steht. Damit der Patient nicht mit einer Zahnlücke herumlaufen muss, besteht in der Regel nur die Möglichkeit, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, um die hierfür notwendigen Kosten abdecken zu lassen.

Doch bevor der Patient wirklich eine private Zahnzusatzversicherung abschließt, sollte er sich bei einigen Versicherungsgesellschaften informieren, denn der Tarifdschungel der einzelnen Versicherungsunternehmen ist so gewaltig, dass man als Patient nur sehr schwer damit klarkommt. So gibt es vor allem beim Zahnersatz ganz erhebliche Unterschiede, denn was die eine Versicherung in dem Tarif eingeschlossen hat, muss bei der anderen Gesellschaft noch lange nicht eingeschlossen sein. Das gleiche trifft auch bei den Kronen und Brücken zu, da hier auch unterschiedliche Tarife gültig sein können. Besonders interessant aber wird es bei den sogenannten Inlays, denn weil viele Patienten das Amalgam gesundheitlich nicht vertragen, müssen oftmals diese teuren Füllungen zum Wohle des Patienten eingesetzt werden.

Ein Artikel zu einer Zahnzusatzversicherung gibt vielleicht ein wenig Hilfestellung um sich hier im Tarifdschungel zurecht zu finden.

Obwohl es dabei um die Gesundheit des Patienten geht und er teilweise auch nachweisen kann, dass dieses Amalgam für ihn absolut gesundheitsschädlich ist und er diese Füllungen benötigt, zahlen die meisten Krankenkassen nicht einen Cent dazu, und auch manche Zusatzversicherung für die Zähne zahlt hierbei nicht den Betrag in voller Höhe. Des Weiteren sollte der Patient darauf achten, dass die meisten Versicherungsgesellschaften eine Wartezeit von mindestens zwei Jahren verlangen, bevor überhaupt etwas gezahlt wird, denn schließlich sorgt ein strahlendes Lächeln für Selbstsicherheit.

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