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Immobilien: Immobilienkauf, Bewertung und Immobilien versichern

Informationen rund um den Immobilienkauf, die Bewertung und wie Immobilien richting versichern.


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Eigner Herd ist Goldes wert!

Der Traum vom Eigenheim  / Bild Nr. 33877038
Der Traum vom Eigenheim | ©: Nick Freund - Fotolia

Dieses Sprichwort beinhaltet eine ganze Portion Wahrheit. So kann ein eigenes Haus für eine Familie mit mehreren Kindern echte Freiheit bedeuten. Denn wohnt eine kinderreiche Familie in einem Haus und die Nachbarn sind schon etwas älter, könnte dies ein Anlass für nachbarliche Streitereien werden. Außerdem können entsprechend große Wohnungen, manchmal teurer in der Unterhaltung sein, d. h. Miete und Nebenkosten zusammen, als die monatliche Rate für ein Eigenheim.

Auf jeden Fall ist es eine Überlegung wert, Kindern die Möglichkeit zu geben im eigenen Garten zu spielen und zu toben. Besonders wenn das eigene Heim außerhalb von Hektik im Grünen seinen Platz hat.

Neu oder gebraucht?

Rund ums Thema Bauen  / Bild Nr. 28144914
Rund ums Thema Bauen | ©: m.schuckart - Fotolia

Als erster Punkt sollte Klarheit darüber herrschen, ob ein Haus fertig gekauft oder neu gebaut werden soll. Für beide Möglichkeiten muss dennoch ein geeignetes Objekt bzw. Grundstück gesucht werden. Dies kann einmal in die Hände eines Maklers gelegt werden, der jedoch bei Abschluss eines Kaufes eine sogenannte Courtage erhält, oder es werden Zeitungsinserate oder Immobilienseiten im Internet durchforstet und der Kauf über Privatpersonen getätigt.

Die Lage

Dabei kommt es natürlich darauf an, wo sich die Immobilie befindet. Denn meist ergibt sich der Wert eines Gebäudes schon alleine aus dem Grundstückspreis, der im Zentrum einer Großstadt auch entsprechend hoch angesetzt ist. Wogegen ein Grundstück in einer dünn besiedelten Gegend sehr günstig ausfallen kann. Dennoch könnte ein solches Grundstück eine gute Wertanlage sein, wenn u. a. voraussehbar ist, dass im Umfeld liegendes Land bereits als Bauerwartungsland ausgewiesen ist.

Als Vorsorge – als Geldanlage

Ein Erwerb eines Gebäudes unterliegt in der Regel keinen so großen Schwankungen, wie es z. B. auf dem Aktienmarkt zu verzeichnen ist. Daher ist ein Kauf einer Immobilie – wenn es gut geplant und gerechnet ist - auch eine wertbeständige Geldanlage. Auch wenn zwischenzeitlich einmal die Preise für Immobilien nach unten sinken, wird dies über einen langen Zeitraum wieder aufgefangen. So gesehen eignet sich eine Immobilie sehr gut, um für das Alter vorzusorgen oder um einen Geldbetrag als Reserve festzulegen. Denn Besitz kann unter Umständen als Sicherheit eingesetzt werden. In diesem Fall spielt es in der Regel keine Rolle, ist das Objekt u. a. ein Bürogebäude oder ein Wohngebäude. Tatsächlich sind Investitionen in Immobilien, d. h. nicht bewegliche Objekte, langfristig gesehen wertsteigernde Anlagen.

Risiken absichern bzw. versichern

Aus Unwissenheit oder weil Geld gespart werden soll, werden verschiedene Versicherungen, die eine Immobilie direkt betreffen nicht abgeschlossen. Dies kann jedoch, egal ob Vermieter, Mieter, Bauherr oder Käufer einer Immobilie teuer zu stehen kommen, sollte es zu einem Rechtsstreit oder einem Schaden kommen. So sollte vor Beginn eines Neubauprojekts überlegt werden eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, eine Feuerrohbauversicherung oder eine Bauhelfer-Unfallversicherung abgeschlossen werden sollte.

Fazit:

Wintergarten  / Bild Nr. 30312928
Wintergarten | ©: arsdigital - Fotolia

Der Schritt für ein Eigenheim oder die Anschaffung einer Immobilie muss reiflich überlegt und geplant sein. Denn in den meisten Fällen ist eine Finanzierung nicht ohne die Aufnahme eines Kredites möglich. Dafür ist die Kenntnis aller Vor- und Nachteile unumgänglich.

Es gibt verschiedene Gründe, um einmal eine Immobilie zu erwerben oder zu verkaufen. In beiden Fällen spielt Geld eine große Rolle. Denn bei einem Erwerb sollte die Kaufsumme zur Verfügung stehen, die in den meisten Fällen über eine Bank finanziert werden. Bei einem Verkauf sollte der Wert des Objektes feststehen, was in der Regel durch einen Fachmann begutachtet und festgelegt wird.

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Der Traum vom Eigenheim

Der Wunsch in den eigenen vier Wänden zu wohnen haben viele und manche machen ihren Traum nach jahrelangem Sparen auch war. Doch reicht die genaue Vorstellung vom Haus nicht, wenn es noch gebaut werden soll. Denn wer sich auch als Bauherr betätigt, muss eine lange Liste parat haben, damit nichts vergessen wird. Denn jeder kleine Handgriff kostet Geld, was eben alles in der Finanzierungsplanung mit bedacht werden sollte.

Angefangen vom Architekten bis hin zu den Handwerkern müssen alle beauftragt und bezahlt werden. Hinzu kommt das Baumaterial, wie auch Heizungsanlage, Wasserversorgung und Anschluss an das Stromnetz. Baugenehmigungen werden im örtlichen Bauamt vorgelegt und so geht es weiter. Wenn dies alles in die Überlegung einfließt, stellt sich schon die Frage, ob dieser Aufwand wirklich lohnt. Denn das Schwierigste ist genügend Geld zur Verfügung zu haben, um alle Kosten zu decken.

Nach Fertigstellung des Hauses sollten diverse Versicherungen für das Gebäude, wie Feuer, Wasser, Sturm und Hagel, eine Haftpflicht- und Hausratsversicherung vorhanden sein. Wer ein solches Großprojekt in Angriff nehmen möchte, sollte sich gut beraten lassen, sodass die Finanzierung ein Polster einschließt auf das im Notfall, z. B. für zusätzliche Kosten am Bau zur Verfügung steht. Außerdem sollte eine Rücklage für eventuelle oder zukünftige Folgekosten vorhanden sein.

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Immobiliensuche

Nicht jeder kennt sich gut aus, daher ist es wichtig, bei der Immobiliensuche achtsam zu sein. Nicht jeder Makler oder jedes Inserat im Internet sind seriös. Denn gerade das anonyme Internet lockt Betrüger an, die Unwissenheit schamlos ausnutzen. Dabei gibt es ganz einfache Regeln, z. B. verlangt ein sogenannter Makler gleich beim ersten Besichtigungstermin eine Geldsumme aus einem beliebigen Grund, kann sogleich von einer Betrügerei ausgegangen werden.

Denn eine Anzahlung oder sonstige Gebühren nur beim Ansehen des Objektes ist nicht üblich. So könnte auch eine Person ein Objekt zum Kauf anbieten ohne das Wissen des Eigentümers und sich dann beim Erhalt des Geldes aus dem Staub machen. Solche Dinge sind schon oft genug vorgekommen. Daher sollte jeder genügend Kenntnis über das Objekt mitbringen, z. B. kann der Grundbucheintrag eingesehen werden, denn dort steht der rechtmäßige Eigentümer drin.

Ebenso weist eine kostenpflichtige Servicenummer auf Unseriosität hin, da möchte jemand nur das Geld für die Anrufe einstreichen. So sollten auch Besichtigungstermine niemals alleine wahrgenommen werden, sondern mindestens zu zweit. Einmal sehen vier Augen mehr als zwei, und falls eine betrügerische Person das Objekt anpreist, ist gleich ein Zeuge vorhanden. Der Weg zum Eigenheim erfordert eine Menge Überlegungen, daher sollte Zeit keine Rolle spielen.

Wer sich dazu entschlossen hat ein Eigenheim zu erwerben hat diverse Möglichkeiten sich über den Mark zu informieren. Vorher sollte über einige Punkte Klarheit herrschen. In erster Linie die Größe des Objekts, der Preis wie auch die Finanzierungsmöglichkeit und die Örtlichkeit. Um sich eine ungefähre Vorstellung zu machen, bietet das Internet spezielle Portale über Immobilien im In- und Ausland.

Doch auch die Tageszeitungen oder Maklerbüros haben entsprechende Informationen anzubieten. Zu empfehlen, wer z. B. an seinem Wohnort bleiben möchte. Es sollten vor den Besichtigungsterminen, möglichst viele Informationen über das Objekt bekannt sein. Denn nicht alle Anbieter eines Hauses sind seriös. Erkennbar besonders daran, wenn bei der Erstbesichtigung schon eine Summe gefordert wird. Außerdem ist es angebracht, mindestens zu zweit die Immobilie in Augenschein zu nehmen.

Für ältere, sanierte oder renovierte, Gebäude sollte eine Expertise vorhanden sein, um sicherzugehen, dass kein Schwamm oder Schimmel in den Mauern sitzt. Ein Hauskauf will gut überlegt sein. Daher ist es wichtig sich bei der Auswahl Zeit zu lassen, um nicht hinterher den Kauf zu bereuen. Zumal ein Fehlkauf, wie z. B. nicht bemerkte feuchte Wände, im Nachhinein nochmals eine Geldsumme erfordern, um die Schäden zu beseitigen. Vom Ärger mal ganz abgesehen.

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Immobilienbewertung

Nun ist es glücklicherweise so weit: der Wunschtraum von der persönlichen Immobilie rutscht in greifbare Nähe, vielleicht ist auch das anvisierte Haus bereits entdeckt. Jetzt eröffnet sich bloß noch die Frage nach der korrekten Finanzierungslösung. Bevor eine solche festgelegt werden kann, schickt sich erst einmal die ausführliche Bewertung der Immobilie an. Im Idealfall wird die Immobilienbewertung von einem vereidigten Sachverständigen vorgenommen.

In eine derartige Immobilienbewertung fließen unzählige unterschiedliche Kriterien mit hinein. Dazu gehören bspw. die Umgebung, der Zustand der Substanz, die Fläche und Extras sowie die ortsüblichen Objektpreise. Erst falls eine solche Bewertung im professionellen Umfeld vorgenommen wurde, kann man realistisch einschätzen, ob der angebotene Kaufpreis für das Objekt am Ende angemessen ist.

Wurde die Beurteilung durchgeführt und der Preis erweist sich als gutes Angebot, kann endlich die Finanzierung für das Objekt ausgearbeitet werden. Auch dabei gibt es wieder verschiedene Strategien, um zu möglichst günstigen Konditionen zum gewünschten Traumhaus zu gelangen. Der einfache Weg führt über entsprechendes Eigenkapital oder zum Beispiel einen Bausparvertrag, wogegen die offene Restsumme dann als Ratenkredit bewilligt und anschließend an den Gläubiger gezahlt wird.

Wer indes über keinen Bausparvertrag verfügt und auch kein entsprechendes Eigenkapital in der Hinterhand hat, muss nicht gleich verzweifeln. Eine so genannte Vollfinanzierung für den Immobilienkauf ist möglich, wenn auch ziemlich strenge Anforderungen hier gelten. In diesem Fall wird der gesamte Kaufpreis, möglicherweise auch inkl. sonstigen Kosten, Zinsen etc., in Form eines Kredites finanziert. Verständlicherweise muss der Verbraucher sich dabei darüber klar sein, dass die Zinsen um Einiges teurer liegen werden, und darüber hinaus die Dauer des Kredites dementsprechend langwieriger angelegt ist. Zudem werden Vollfinanzierungen inzwischen nur noch nach einer durchaus intensiven Prüfung des Kreditnehmers bewilligt. Wer zum Beispiel über keinen bereits seit Jahren vorhandenen, entsprechend sicheren Job verfügt, hat oft wenig Möglichkeiten, eine derartige Vollfinanzierung bewilligt zu bekommen.

Ist das Anlageobjekt z. B. ein großes Mietshaus, müssen entsprechende Berechnungen angestellt werden, um die genauen Kosten und Gewinne zu ermitteln. Dazu gehören auch eventuelle Renovierungs- bzw. Sanierungskosten, die innerhalb der kommenden Jahre fällig sind und auch ein entsprechendes Organ, das die Obliegenheiten für das Haus überwacht. In jedem Fall sind eine Menge Einzelheiten zu beachten, um dann letztendlich den reellen Wert einer Immobilie zu errechnen.

Ein ebenfalls nicht zu vernachlässigender Punkt sind die steuerlichen Fragen. Wer eine Immobilie nur anschafft um Steuern zu sparen, der kann sich leicht verkalkulieren und so manches "Steuersparmodell" ist schöngerechnet. Ein Steuerberater ist auf jeden Fall sehr zu empfehlen - auch im Hinblick auf die nach dem Anschaffung etwas umfangreichere Steuererklärung und Einkommensteuererklärung.

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Immobilienfinanzierung

Unter normalen Umständen kommt es nur selten vor, dass jemand, der über ein normales Einkommen verfügt, eine Immobilie ohne Finanzierung erwirbt. In den meisten Fällen wird zumindest ein Teil des Kaufpreises über einen Kredit realisiert. Im Grunde genommen ist jede Finanzierung eine Rechenaufgabe, nur sollte in der Fülle der verschiedenen Modelle, die richtige bzw. die günstigste Variante gefunden werden. Die geläufigsten Finanzierungen werden über einen Bausparvertrag oder über einen Kredit bei der Hausbank abgewickelt.

Voraussetzung für einen Finanzierungskredit heute ist natürlich Bonität, ein gesichertes Einkommen, ca. ein Viertel an Eigenkapital und diverse Sicherheiten, wie z. B. eine besondere Form der Kapitallebensversicherung, die speziell für Kredite genutzt wird. Auch eine sogenannte Restschuldversicherung, die gegebenenfalls die Ratenzahlungen übernimmt, falls der Kreditnehmer unverschuldet in eine Arbeitslosigkeit gerät. Im Besten Fall könnte auf eine bereits vorhandene Immobilie eine Hypothek aufgenommen werden, um die Finanzierung abzusichern.

Glücklicherweise haben sich die Gesetze bezüglich Immobilienfinanzierung sehr vorteilhaft verändert. Vor etwa zwei Jahrzehnten konnte auch schon eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden, die aber nur dann eintrat, wenn der Versicherungsnehmer verstarb. Dennoch wird diese Möglichkeit insofern kritisiert, da diese Versicherung den Kredit um einiges erhöhen kann. Um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, sollten Finanzierungsmodelle nicht nur bei der Hausbank eingeholt werden, sondern eine neutrale Stelle einbezogen werden.

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Finanzielle Folgekosten bei einer Immobilie

Eine große finanzielle Belastung auf sich zu nehmen, birgt immer ein gewisses Risiko. Denn manchmal kommt alles anders, als es geplant war. Jemand, der sich dennoch entschließt ein Eigenheim zu finanzieren, sollte unter allen Umständen Klarheit über jeglichen Vor- und Nachteil haben. Dabei genügt es nicht, nur die monatliche Rückzahlungsrate im Auge zu haben. Denn ist mit dem neuen Heim auch momentan alles in Ordnung, so kann sich dies sehr schnell ändern.

In einem Haus kann immer etwas passieren, daher ist es wichtig, entsprechende Versicherungen zu haben. Denn ein Wasserschaden durch eine geborstene Leitung kann schnell zu einer immensen Summe auflaufen. Aber auch witterungsbedingte Schäden, wie Hagel oder Sturm, könnten den Ruin verheißen. Je nach Alter des Hauses könnten auch Sanierungs- oder Reparaturarbeiten anfallen, die aufgrund des günstigen Kaufpreises nicht bedacht wurden.

Ein weiterer Punkt sind die üblichen Nebenkosten wie z. B. der Schornsteinfeger oder Grundstücksteuern, die mit Miete und Nebenkosten vorher nicht weiter beachtet wurden, weil der Anteil jeweils nur gering war. In jedem Fall sollte für ein Eigenheim, auch wenn es sich um ein neues Haus handelt, immer eine gewisse Summe als Rücklage vorhanden sein, um nicht bei jeder ungewollten Ausgabe in eine Notlage zu geraten.

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Gebrauchte Immobilien

Für einen Laien ist es schwer zu beurteilen, ob unter Umständen bei einer gebrauchten Immobilie die Bausubstanz noch völlig in Takt ist. Denn versteckte Mängel wie z. B. Schwamm oder Schimmel, können in neu renovierten Räumen mit bloßem Auge nicht unbedingt entdeckt werden. Offensichtliche Mängel, u. a. einfach verglaste Fenster oder fehlende Wärmedämmung unter dem Dach, sind dagegen leicht zu erkennen.

Um ganz sicher zu gehen, ist es möglich einen entsprechenden Baufachmann zu engagieren, der das Objekt mit in Augenschein nimmt. Denn in der heutigen Zeit ist es leider so, dass Seriosität und Ehrlichkeit nicht jedermanns Sache ist. Gerade Schimmelpilze im Haus können schwere gesundheitliche Schäden an Menschen verursachen. Das Vorhandensein beim Kauf zu einem späteren Zeitpunkt nachzuweisen, ist kaum belegbar. Aber ein Fachmann könnte auch eine andere Funktion haben.

So ist es möglich, dass bewusst nach einer gebrauchten Immobilie gesucht wird. Denn heute sind oft die Preise für das Grundstück höher als der Wert eines Gebäudes und eine Sanierung in diesem Falle immer noch günstiger, als ein komplett neues Haus. Ein entsprechender Fachmann wird dann eruieren, welche Arbeiten an der Immobilie notwendig sind, ob eine Heizung demnächst ausgetauscht werden sollte und was sonst noch für dringende Instandsetzungen und Modernisierungsarbeiten sinnvoll und nötig wären, bevor man in das neue Heim einzieht. In der Realität sind übrigens versteckte Mängel auch oft genug in Neubauten vorhanden.

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Mietkauf einer Immobilie

Eine weitere Möglichkeit sich ein Eigenheim zu finanzieren, ist der sogenannte Mietkauf. Dabei wird anstatt der monatlichen Miete, eine monatliche Rate an den ehemaligen Vermieter gezahlt. Das hat den Vorteil, wenn z. B. eine Familie schon einige Jahre in der Wohnung oder dem Haus wohnt und auch gerne dort verweilen möchte. Allerdings wird in der Regel eine Anzahlung und am Ende der Ratenzahlung eine Restsumme fällig. Doch hat diese Art für beide Parteien eigentlich nur Vorteile.

So ist in der Regel die Abzahlungsrate höher als die Miete. Außerdem übernehmen jetzt die Käufer sowohl alle Nebenkosten wie Steuern, Schornsteinfeger und Versicherungen selbst als auch die Verantwortung für das Objekt. Dennoch sind auch die Vorteile für den Käufer ersichtlich, denn so muss er nicht das Risiko einer hohen Kreditsumme eingehen und ist nur dem Verkäufer gegenüber in der Pflicht. Zumal auch die üblichen Zinszahlungen wegfallen.

Leider ist dieses Finanzierungsmodell etwas in Vergessenheit geraten, da offensichtlich einige Immobilienverkäufer dies in der Vergangenheit häufig genutzt haben, um Käufer zu betrügen und um ihr Geld zu bringen. Daher sollten die Besitzverhältnisse beim Abschluss eines Mietkaufes offenliegen, indem ein beglaubigter Auszug des Grundbucheintrages einsehbar ist und die Verträge dann auch direkt mit dem Eigentümer abgeschlossen werden.

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Bauherrenhaftpflichtversicherung

Während der Bauarbeiten eines Neubauprojektes bietet die Bauherrenhaftpflichtversicherung einen Versicherungsschutz, wenn u. a. eine schlechte Beschilderung oder Beleuchtung auf der Baustelle ein Unfall passiert. Denn es ist die Pflicht des Bauherrn, die Baustelle immer so abzusichern, dass keine Verletzungsgefahr besteht. Der Bauherr haftet auch, sollte er diese Pflichten z. B. dem Bauleiter oder, arbeiten mehrere Firmen zusammen, einer sonstigen Aufsichtsperson übertragen haben.

In der Baustellenverordnung sind die Vorschriften, die bei einem Bauvorhaben berücksichtigt werden müssen, klar geregelt. Daher muss eine speziell ausgewählte Person, z. B. der Architekt, darüber wachen, dass der Arbeitsschutz und die Vorschriften für Gefahrengut strikt eingehalten werden. In der Regel arbeiten meist mehrere Firmen zusammen, sodass ein sogenannter Koordinator, der alle vertritt, notwendig ist. Zumindest wenn der Bauherr selbst diese Aufgabe nicht übernimmt oder übernehmen will.

Dabei ist zu beachten, dass unter Umständen das Bauherrenrisiko bereits in einer Privathaftpflicht- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung in Zusammenhang mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung eingeschlossen ist. Davon abhängig ist die Bausumme, die oft in diesen Versicherungen auf eine bestimmte Höhe beschränkt ist. Fällt der Betrag für das Bauprojekt dann höher aus, muss gesondert eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Auf der ganz sicheren Seite ist der Bauherr, entschließt er sich gleich eine Feuerrohbauversicherung hinzu zunehmen.

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Elementarschadenversicherung

Elementare Schäden, die einen natürlichen Ursprung haben, sind nicht automatisch in der normalen Gebäude- und Hausratsversicherung mit eingeschlossen. Dies ist in jedem Fall für diejenigen Besitzer einer Immobilie wichtig, die in einem Gebiet wohnen, das für Hochwasser, Lawinen oder Erdbeben prädestiniert ist. Die Elementarschäden können jedoch optional mit abgeschlossen werden. Voraussetzung ist natürlich seitens der Versicherer eine eingehende Prüfung im Vorlauf des Vertragsabschlusses.

In der Regel ist es kein Problem, eine Immobilie gegen einen Sturmschaden zu versichern. Dies ist heute mehr oder weniger schon obligatorisch. Jedoch außerordentliche Schäden, wie z. B. ein Erdrutsch ist kein Einzelschaden, sondern ein Naturereignis, das mehrere Schadensfälle auf einmal hervorruft. So kann innerhalb weniger Minuten eine Summe in Millionenhöhe entstehen. Daher ist es verständlich, je höher das Risiko ist, desto höher fällt auch die Prämie aus.

Aus diesem Grund sollte in einem Risikogebiet, eine Elementarschadenversicherung als Option in einer Gebäude- und Hausratsversicherung enthalten sein. Allerdings kann dabei ein einzelner Elementarschaden nicht ausgewählt werden. So ergibt es sich dann von selbst, eine separate Elementarschadenversicherung abzuschließen. Denn im Falle einer Katastrophe sollten alle Schäden wirklich abgedeckt sein, besonders wenn niemand für die Schadensursachen verantwortlich ist, wie z. B. bei einer Sturmflut, einem Erdbeben oder einem Vulkanausbruch.

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Mietausfallversicherung

Versicherungen sind wichtig, ob privat oder geschäftlich, denn im Schadensfall können sie ein finanzielles Desaster abwenden. Dies trifft auch für einen Vermieter zu, der gewerbliche Gebäude, Häuser oder Wohnungen vermietet. Besonders dann, wenn sich seine Existenz auf die Mieteinnahmen gründet. Aus diesem Grund muss immer damit gerechnet werden, dass etwas passieren kann, sei es ein Feuer, ein Wasserschaden oder ein sonstiger Grund, warum die Mieteinnahmen für einige Zeit ausfallen.

In einem solchen Schadensfall würde die Gebäudeversicherung eintreten. Doch gibt es heute auch oft genug Fälle, wo Mieter einfach nicht zahlen, dann auch noch heimlich ausziehen und ein Chaos hinterlassen. Fälle solcher Mietnomaden sind ausreichend bekannt. Hier würde eine Mietausfallversicherung greifen, die den Mietverlust für einen begrenzten Zeitraum auffängt. Die Versicherung springt ebenfalls ein, wenn sich für die Wohnung über längere Zeit kein Mieter findet.

Eine Mietausfallversicherung ist eine durchaus sinnvolle Versicherung, zumal diese das Risiko um einiges senkt. Darüber hinaus kommt es bei nicht bezahlenden Mietern auch oft zu einem Rechtsstreit, der dem Vermieter weitere Kosten beschert. So ist es eine Überlegung wert auch gleichfalls eine Rechtschutzversicherung für Hausbesitzer abzuschließen, die Anwaltskosten und eventuelle Gerichtskosten trägt. Denn gerade, wenn Mieter eine nicht vermietbare Wohnung hinterlassen, hat der Vermieter nicht nur Ärger, sondern auch eine Menge Arbeit und Zusatzkosten.

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Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Schon eine kleine Nachlässigkeit kann dem Besitzer einer Immobilie teuer zu stehen kommen, hat er nicht dafür gesorgt bei Schnee rechtzeitig zu räumen und jemand bricht sich ein Bein. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet jeder Haus- oder Grundstücksbesitzer für entstandene Schäden. Daher sollte eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung obligatorisch abgeschlossen werden. Sachschäden sind nicht so schlimm, doch es ist tragisch, kommt eine Person zu schaden.

Denn ist eine Person dauerhaft durch Verletzen der Sorgfaltspflicht geschädigt, könnte dies zur Folge haben, dass ein Leben lang gezahlt werden muss. Umso wichtiger ist es dann eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu haben. Diese Versicherung tritt ein, wenn bei Sachschaden etwas repariert bzw. wiederbeschafft werden muss, oder trägt die Kosten für einen Ausfall. Bei Personenschäden werden Behandlung, Schmerzensgeld und gegebenenfalls eine lebenslange Rente gezahlt.

Ein Haus- bzw. Grundstücksbesitzer ist grundsätzlich zur Haftung verpflichtet, und zwar in unbegrenzter Höhe. Daher kann es durchaus passieren, dass ein Schadensanspruch eine Frage der Existenz wird. Außerdem können von der Haus- und Grundbesitzerversicherung auch Forderungen des Geschädigten, die nicht berechtigt sind, abgewiesen werden. Die Versicherung umfasst Grundstücke ohne Gebäude, Häuser, Garagen, selbst bewohnte Mehrfamilienhäuser und privat genutzte Mietobjekte des Eigentümers. Ebenso sind selbst bewohnte oder vermietete Wohnungen von Eigentümergemeinschaften mit eingebunden.

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Photovoltaikversicherung

Nicht nur die Hausdächer, sondern auch eine auf dem Dach angebrachte Solaranlage ist allen Wettern ausgesetzt. Daher kann Blitz, Schnee, Sturm oder Hagel eine Anlage außer Gefecht setzen. Aber auch Tiere können Schäden an Kabeln anrichten, sodass es zu Kurzschlüssen oder schmorenden Kabeln kommt. Dies kann sich zu einer teuren Angelegenheit ausweiten, denn oft müssen ganze Module getauscht und die Kabel neu verlegt werden.

Ein Glück für denjenigen, der bereits eine Photovoltaikversicherung hat, denn auch Diebstahl, Vandalismus, Unwissenheit und mangelnde Sorgfalt sind mit versichert. Diese noch neuen Versicherungspakete umfassen die gängigsten Gefahrenquellen einer Solaranlage. Ein Photovoltaikversicherungspaket umfasst neben dem Schutz für das Gebäude, auch die Schäden, die an Anlagen und Aufbauten in Nebengebäuden, wie Scheune, Carport oder Flachdach auftreten. Auch Bodenanlagen sind inbegriffen, die in der üblichen Versicherung nicht berücksichtigt werden oder nur mit einer Zusatzversicherung.

Nicht in der Versicherung enthalten sind natürlich Schäden, die selbst verursacht wurden, Verschleiß oder Ereignisse, wie z. B. Krieg. Durch die Photovoltaikversicherung geschützt sind alle Teile, die zum Betrieb der Anlage nötig sind. Dazu gehören u. a. Verteilerkästen im Haus, Zähler zum Einspeisen und Erzeugen der Energie, sämtlich Kabel für Gleich- bzw. Wechselstrom, die einzelnen Solarmodule, die elektronische Leistungsanzeigetafel, das Gerüst für die Module wie auch das Installations-Set.

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Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Die wenigsten Eigentümer von Gebäuden, die mit einer Ölheizung beheizt werden, denken daran eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Denn wer würde vermuten, dass Heizöl aus einem Öltank, der zusätzlich von einer Wanne geschützt wird, auslaufen könnte und das Öl im Erdreich versinkt. Doch kommt es vor und ganz schnell sind Erdreich und Grundwasser verseucht. Die Kosten, die dann entstehen sind nicht von schlechten Eltern, d. h., ein großer finanzieller Aufwand könnte die Folge sein.

Denn neben Entsorgen muss das Erdreich ausgebaggert und abgefahren werden, noch dazu muss dies alles auf die Sondermülldeponie. Daher ist einfach sinnvoll eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Beiträge richten sich dabei nach Größe und Fassungsvermögen des Tanks und ob dieser im Keller steht oder im Boden vergraben ist. Eine sichere Sache, da die Police auch Schadenersatzansprüche umfasst, und übernimmt die gesamten Kosten, die zur Beseitigung des Gewässerschadens notwendig sind.

Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ersetzt auch die Schäden, die dem Versicherungsnehmer auf dem eigenen Grundstück durch das ausgelaufene Öl entstanden sind, und übernimmt die sogenannten Rettungskosten. Darunter zu verstehen sind die Maßnahmen, die erforderlich werden, um den Schaden abzuwenden oder zu mindern, auch wenn sie nicht erfolgreich sein sollten. So sind die Rettungskosten bei einem Öltankschaden sehr hoch und ein ausreichender Versicherungsschutz sollte vorhanden sein.

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Rechtsschutz für Hausbesitzer

Es kommt oft genug vor, dass sich Hausbesitzer bzw. Vermieter mit einem seiner Mietparteien vor Gericht wiederfinden, da es im Mietverhältnis zu Streitigkeiten kam, die sich nicht auf Gesprächsbasis klären ließen. Nun kann es zutreffen, dass der Vermieter kein Recht bekommt und auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleibt. Mit einer Rechtschutzversicherung, die speziell auf Hausbesitzer zugeschnitten ist, kann so etwas nicht passieren.

Diese Rechtschutzversicherung für Hausbesitzer tritt in einem solchen Fall für die Kosten ein, die aus diversen Gründen noch ansteigen könnten. Hat der Hauseigentümer bereits eine private Rechtschutzversicherung, könnte ein Rechtschutz für Hausbesitzer ergänzt werden. Da die Prämien nicht gerade günstig sind, können diese mit einer Selbstbeteiligung entsprechend niedriger ausfallen. Je nachdem kann auch ein Tarif verwendet werden, wo die Versicherung nur die Gerichtskosten übernimmt, jedoch nicht die Kosten einer Einigung auf Verhandlungsbasis.

Dennoch ist es immer ein besserer Weg für alle Eventualfälle gerüstet zu sein, denn schon eine Klage vor Gericht kann finanziell gesehen, ein großes Loch in den Geldbeutel reißen, das danach vielleicht nicht mehr so schnell zu stopfen ist. Zumal ein Hauseigentümer die Kosten einer Rechtschutzversicherung steuerlich absetzen kann, sollte daher in diesem Punkt nicht gespart werden. Auch wenn die Ansicht vertreten wird, dass eine solche Versicherung nicht notwendig sei.

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Bauhelfer-Unfallversicherung

Es kommt häufiger vor, dass beim Bau eines Eigenheims, um die Baukosten zu reduzieren, die ganze Familie und Freunde mit Hand anlegen. Dies ist natürlich erfreulich, doch wird dabei genauso häufig vergessen, wie gefährlich dies werden kann. Schnell ereignet sich ein Unfall und einer der Helfer liegt auf einmal schwer verletzt im Krankenhaus. Genau aus diesem Grund sollte unbedingt eine Bauhelfer-Unfallversicherung für die Zeit des Bauens abgeschlossen werden.

Diese private Versicherung schützt den Bauherrn, seine Familie und die sonstigen Helfer. Dabei kann bei Abschluss der Police gewählt werden, ob im Falle eines Anspruchs eine einmalige Abfindung oder eine lebenslange Rente gezahlt wird. In der Regel muss die Maximalanzahl der Helfer, die auf der Baustelle mitarbeiten angegeben werden. Sind die Bauarbeiten beendet, so erlischt auch die Bauhelfer-Unfallversicherung. Eine sinnvolle Versicherung, auch wenn sie nicht in Anspruch genommen wird.

Bei einem Bau, der gewerblich hochgezogen wird, unterscheidet sich die Versicherung im Falle eines Unfalls insofern, dass die Berufsgenossenschaft als gesetzliche Pflichtversicherung eintritt. Das Bauvorhaben wird vom Bauherrn bei der Berufsgenossenschaft vorher angemeldet. Dabei spielt es keine Rolle ob die Bauarbeiter und Helfer bereits privat abgesichert sind. Allerdings sind Bauherr und Familienangehörige dabei nicht versichert. Können sich jedoch mit einer freiwilligen Bauherrenversicherung bei der Berufsgenossenschaft schützen.

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Immobilien Rechtschutzversicherung

Ließ sich der Wunsch nach einem Eigenheim endlich verwirklichen, ist die Freude groß. Doch ist es möglich sehr schnell auf den Boden der Tatsachen geholt zu werden, weil sich auf dem Grundstück jemand schwer verletzte und nun eine Schmerzensgeldklage bei Gericht eingereicht hat. Hohe Ausgaben, wie Anwalts- und Gerichtskosten und die Kosten für einen Gutachter sind Faktoren, die sich sehr schnell summieren und folglich das Konto äußerst strapazieren.

Mit einer Immobilien-Rechtsschutz Versicherung lässt sich ein finanzielles Desaster vermeiden, wenn der Besitzer rechtzeitig ein solches Risiko einkalkuliert und sich schützt. Diese Versicherung umfasst alles, was mit Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf seine Immobilie, zusammenhängt. Allerdings wird die Immobilien-Rechtsschutz Versicherung oftmals nicht separat angeboten, sondern ist in einer Privatrechtsschutzversicherung enthalten. Immobilien-Rechtsschutz bezieht sich in der Regel auf professionelle Immobilienbesitzer.

Jedoch tritt die Immobilien-Rechtsschutz Versicherung nicht in jedem Fall ein. Denn wird dem Besitzer einer Immobilie grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, werden aus diesem Grund Schadensansprüche an ihn gestellt oder er ist zu einer Geldbuße verurteilt worden, dann zahlt die Versicherung die entstandenen Kosten nicht. Aus diesem Grund sollte die Immobilien-Rechtsschutz Versicherung nur als Sicherheit dienen, um bei einem Streitfall den nötigen Rückhalt zu haben. Jede Streitigkeit vor Gericht kann sich einmal lange hinziehen und letztendlich teuer zu stehen kommen.

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Feuerrohbauversicherung

Auf einer Baustelle lauern überall Gefahrenquellen, nicht nur Unfälle können passieren, sondern auch Brände durch Blitzschlag oder Explosionen rufen Schäden hervor. So ist es dennoch möglich auch einen Rohbau zu schützen, indem eine sogenannte Feuerrohbauversicherung für die entstandenen Schäden eintritt. Diese Versicherung regelt als Einzige ein Feuer, das auf der Baustelle aufgetreten ist. Es ist auf jeden Fall eine sinnvolle Investition, denn in einer Bauleistungsversicherung werden Brände nicht berücksichtigt.

Mit dieser Versicherung ist ein Gebäude, das sich im Bau befindet gut geschützt. Denn eine Feuerrohbauversicherung wird von diversen Versicherungsgesellschaften in der Regel bis zu 6 Monaten und unter Umständen 6 weitere Monate kostenlos angeboten, falls beim gleichen Versicherungsträger eine Gebäudehaftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Für Bauherren, die ihr Bauvorhaben über einen Kredit bei der Bank finanzieren, ist der Abschluss einer Feuerrohbauversicherung sogar Voraussetzung.

Es bietet sich auf jeden Fall an eine Feuerrohbauversicherung im Rahmen einer Gebäudehaftpflicht abzuschließen, denn nach Fertigstellung des Baus, d. h., wenn das Gebäude bezugsfertig ist, beginnt die Gebäudehaftpflicht automatisch. Auf diese Weise ist ein Haus sofort gegen Schäden bei Sturm, Wasserschäden oder Rohrbrüchen bei Frost geschützt. Allerdings sind Elementarschäden, wie Lawinen, Erdrutsch oder Überschwemmung nicht enthalten. Diese müssen zusätzlich versichert werden, wenn sich das Gebäude in einem entsprechenden Risikogebiet befindet.

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