
Ohne Moos nix los – aber was passiert, wenn was schief geht? Wie man sich richtig für den Beruf bzw. die Firma absichert wird hier beschrieben.
Bei der Ausbildungsversicherung handelt es sich um eine kapitalbildende Versicherung, die es dem Versicherten ermöglichen soll, über einen längeren Zeitraum Kapital anzusparen und mit diesem Kapital nach Zuteilung der Versicherung seine Ausbildung zu finanzieren. Meist wird diese Form der Versicherung bereits im Kindesalter von Eltern oder Großeltern abgeschlossen und so terminiert, dass das Kind die Versicherungssumme genau dann erhält, wenn voraussichtlich seine Ausbildung beginnt.
Die Versicherer verlangen dabei in der Regel eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren. Während dieser Zeit zahlt der Versicherte beziehungsweise der Vertragsnehmer regelmäßig in Form von Monatsraten Kapital in die Versicherung ein. Ist der Zuteilungszeitpunkt erreicht, wird dieses Kapital nebst Zinsen und eventueller Prämien an den Versicherten ausgezahlt.
Um gute Zinsgewinne zu erzielen, investiert die Versicherungsgesellschaft das eingebrachte Kapital in festgelegte Anlagemodelle, zum Beispiel festverzinsliche Wertpapiere oder Aktienfonds. Während bei festverzinslichen Wertpapieren eine bestimmte Rendite garantiert werden kann, muss sich der Versicherungsnehmer bei einer fondsgebundenen Ausbildungsversicherung darüber im Klaren sein, dass durch die Schwankungen am Kapitalmarkt keinerlei sichere Rendite garantiert werden kann. Es kann also durchaus vorkommen, dass der Versicherte keinerlei Rendite aus dem Kapital erhält oder sogar weniger ausgezahlt bekommt, als er über die Versicherungsdauer eingebracht hat.
Aus diesem und anderen Gründen raten Experten mittlerweile vom Abschluss einer Ausbildungsversicherung ab. Fakt ist, dass mittlerweile genügend andere Anlagemöglichkeiten existieren, in denen das Kapital wesentlich sicherer und darüber hinaus renditestärker angelegt werden kann. Falls Sie dennoch eine Ausbildungsversicherung abschließen möchten, sollten Sie zumindest darauf achten, dass der Vertrag eine bestimmte Auszahlungssumme garantiert.
Besonders in jungen Jahren denken viele nicht darüber nach: was könnte passieren, wenn man einmal seinen erlernten und über Jahre ausgeführten Beruf aufgrund eines psychischen oder körperlichen Leidens nicht mehr weiter ausüben kann?
Tritt diese Situation ein, wird sie in den meisten Fällen existenzbedrohend sein. Die einzige Möglichkeit um eine solche Situation abzuwenden besteht darin, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Sie springt dann ein, wenn der Versicherte voraussichtlich für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nicht mehr in seinem zuvor ausgeübten Beruf arbeiten kann.
In diesem Zusammenhang ein Warnhinweis: in älteren Versicherungsverträgen war es noch üblich, die Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit zum Teil auf mehrere Jahre festzulegen. Konkret bedeutet dies, dass das ärztliche Gutachten dem Versicherten eine Arbeitsunfähigkeit über mehrere Jahre bescheinigen muss. In vielen Fällen ist der Krankheitsverlauf jedoch so unstetig, dass kein Arzt über einen solch langen Zeitraum eine Prognose erstellen kann. Versicherten mit älteren Verträgen sei daher dringend angeraten, die Vertragsbedingungen zu überprüfen und eventuell mit ihrer Versicherung über eine Änderung zu verhandeln.
Grundsätzlich muss eine Berufsunfähigkeit nicht zu 100 Prozent gegeben sein, damit der Versicherte Leistungen ausgezahlt bekommt. Die meisten Versicherer sehen dies bereits ab einem Beeinträchtigungsgrad von 40 bis 50 Prozent vor. Konkret bedeutet das: auch wenn der Versicherte zumindest stundenweise noch arbeiten gehen kann, dadurch aber finanzielle Einbußen erleidet, wird die Versicherung zumindest eine Teilleistung gewähren.
Besonders wichtig ist es, beim Abschluss des Versicherungsvertrags darauf zu achten, dass keine abstrakte Verweisung in den Vertragsbedingungen festgelegt ist. Damit vermeiden Sie, dass Sie vom Versicherer dazu gezwungen werden können, jede beliebige andere Tätigkeit anzunehmen, die Sie in Ihrem Zustand noch ausüben können.
Transportgut kann durch viele verschiedene Einflüsse und Ereignisse beschädigt und vernichtet werden oder abhanden kommen. Sofern beispielsweise ein Lastwagen in einen Unfall verwickelt wird, wird die Fahrzeugversicherung in aller Regel nur den Schaden am Fahrzeug regulieren, nicht den am Transportgut. Da Transportgüter aber sehr hohe Werte darstellen können, benötigt es hier eine spezielle Transportversicherung.
Diese gehört zu den gewerblichen Versicherungen und bietet sich für jedes Unternehmen an, das Waren produziert und anschließend zu Kunden oder Großhändlern befördert. Aber auch wenn Gruppen, Vereine etc. gemeinschaftliche Güter transportieren müssen, bietet sich der Abschluss einer Transportversicherung an.
Oft bieten die Versicherungsgesellschaften eine solche Transportversicherung im Paket mit weiteren gewerblichen Versicherungen an. Zwar sind diese Versicherungspakete meist günstiger als der einzelne Abschluss aller darin enthaltenen Versicherungen, jedoch muss genau überprüft werden, ob auch wirklich alle im Paket enthaltenen Versicherungen benötigt werden.
Ist das nicht der Fall, sollten Sie mit der Versicherungsgesellschaft einen individuellen Vertrag aushandeln. Insbesondere bei gewerblichen Versicherungen sind die Versicherer in der Regel sehr flexibel und arbeiten Verträge aus, die genau auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. So ist für eine Transportversicherung beispielsweise ausschlaggebend, welche Waren transportiert und versichert werden sollen. Es dürfte jedem einleuchten, dass die Beiträge für diese Versicherungsform zum Beispiel beim Transport von einfachen Holzteilen wesentlich geringer ausfallen, als wenn teure Luxusgüter transportiert werden sollen.
Auch hier ist jedoch darauf zu achten, dass in den Versicherungsverträgen meist einige Ausschlusskriterien festgelegt werden. Erfüllt der Transporteur seine Sorgfaltspflicht nicht - zum Beispiel wenn die Ladung zu schlecht gesichert ist und daher Schaden nimmt - wird der Versicherer in der Regel seine Leistung verweigern oder nur einen Teil davon gewähren.

Versicherungen zum Leben: für die Familie, Auto, Hobby, Haus & Hof, der Ausbildung und für den Beruf | ©: Monkey Business - Fotolia
Für jeden privaten Hausbesitzer ist es obligatorisch, sein Eigentum gegen Schäden, die durch Feuer, Wasser, Sturm oder Hagel auftreten können, durch eine entsprechende Versicherung abzusichern. Dies gilt natürlich auch für Unternehmen, Betriebe oder Firmen. Besonders dann, wo ein Schaden auftritt, kann das Betriebsgebäude eventuell für längere Zeit nicht genutzt werden. Dennoch laufen Lohnzahlungen der Mitarbeiter, Strom, Leasingraten für Firmenwagen oder diverse andere monatliche Ausgaben weiter.
Eine Betriebsgebäudeversicherung ist also unbedingt notwendig, denn z. B. könnte ein komplett zerstörtes Gebäude ein Unternehmen ohne Versicherung dazu veranlassen, Konkurs anzumelden. Gerade junge Unternehmungen sparen sich häufig die Kosten für diese Versicherung, weil ihnen für den Anfang die Prämien zu hoch sind. Doch gibt es unvorhersehbare Risiken, wie die Naturgewalten, die niemand aufhalten kann. Wichtig zu wissen ist, dass die Betriebsgebäudeversicherung nur für Schäden am Gebäude aufkommt, alles Inventar muss entsprechend extra versichert werden.
Diese zusätzlichen Versicherungen sind individuell verschieden, je nachdem ob es sich dabei um die Büroausstattung wie Telefon, Computer sowie sämtlicher Büromöbel, der Maschinenpark in der Fertigungshalle oder Lagerräume handelt. Je nach Versicherungsunternehmen lassen sich die einzelnen Komponenten mit der Betriebsgebäudeversicherung zu einem Paket schnüren. Daher ist es notwendig über die genauen Werte des gesamten Betriebes Bescheid zu wissen, um eine eventuelle Unterversicherung auszuschließen.
Jedes noch so kleine Unternehmen sollte mit einem unzufriedenen Kunden oder mit einem unzuverlässigen Geschäftspartner rechnen, dies muss zwar nicht sein, kann aber. So kann es sehr schnell dazu kommen und es wird die Hilfe eines Anwalts benötigt. Je aufwendiger diese Situation ist, umso kostenaufwendiger wird eine solche Angelegenheit. Daher ist es angebracht, einen Betrieb vor einem finanziellen Disaster zu bewahren. In einem solchen Fall wird eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung greifen und alles auffangen.
So könnte z. B. eine nicht genug angezogene Radmutter bei einem Kunden verheerende Folgen haben, für das der Inhaber einer Autowerkstatt die Verantwortung trägt, auch wenn er selbst dies nicht verursacht hat, sondern ein angestellter Mechaniker. Auch in diesem Fall tritt die gewerbliche Rechtsschutzversicherung ein. D. h., die Mitarbeiter eines Betriebes sind in der Versicherung mit eingeschlossen. So ist lohnt es sich durchaus auch schon, wenn es sich nur um einen 2-Mann-Betrieb handelt.
Ein absoluter Pluspunkt, denn der gewerbliche Rechtsschutz übernimmt die Kosten für den eignen Anwalt, die Prozesskosten und gegebenenfalls einen Gutachter sowie die Anwaltskosten der Gegenseite, wenn erforderlich. Vor allem wird dem Geschäftsinhaber durch diese Versicherung eine Menge Zeit erspart, die er besser für seine täglichen Arbeiten im Betrieb aufwendet und er muss sich nicht einer zusätzlichen Belastung aussetzen.
Kein noch so kleines Unternehmen ist dagegen gefeit, dass es zu einem Unfall mit Umweltbelastung kommen kann. Treten Umweltschäden durch Druck, Gas, Dämpfe oder Strahlen im Erdreich, im Wasser oder in der Luft auf, kann ein Zwischenfall dieser Art einen Betrieb ruinieren. Besonders in den Betrieben, wo mit schädlichen Stoffen gearbeitet wird, ist es unabdinglich, eine entsprechende Umwelthaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Leistungsumfang einer solchen Versicherung deckt außer sachbezogenen auch Personenschäden ab.
So kann bei einem Brand in einem Unternehmen, das chemische und toxische Materialien verwendet, und das Feuer zu Nachbargebäuden überspringt, eine regelrechte Katastrophe heraufbeschwören. Dabei geht es nicht nur um die Zerstörung der Gebäude, der Produktionsausfall oder Arbeitsplätze, sondern es kann sich giftiger Rauch entwickeln, der sich im Umkreis verbreitet wie auch Giftstoffe, die den Boden verseuchen. Dies kann bei Personen, die damit in Berührung kommen, fatale Folgen haben.
In vielen Fällen muss das Erdreich eventuell eines ganzen Betriebsgeländes abgetragen und entsorgt werden. Die Kosten, die dabei entstehen, sind horrend und können nicht einfach aus der Kaffeekasse bezahlt werden. Es gibt verschiedene Umwelteinwirkungen, die Schäden entstehen lassen, wie z. B. durch elektromagnetische Felder, denen keiner gewachsen ist, dennoch wird der Unternehmer sich dafür verantworten müssen und die verursachten Schäden beheben und bezahlen. Genau an diesem Punkt tritt die Umwelthaftpflichtversicherung ein.
Je kleiner ein Betrieb oder ein Unternehmen ist, umso wichtiger ist es, eine zahlungsfähige Kundschaft zu haben. Bei einer großen Firma fallen drei Kunden, die ihre Rechnung nicht begleichen, kaum ins Gewicht. Bei einem mittelständigen Betrieb kann es das aus bedeuten, auch wenn die Auftragsbücher voll sind und genügend Arbeit da ist. Aus diesem Grund gibt es eine sogenannte Insolvenzversicherung, die bereits bei der Eröffnung der Insolvenz eintritt.
Wenn auch nur ca. neunzig Prozent der Forderungen damit gedeckt werden, so wird dennoch der größte Teil ersetzt. Eine Insolvenzversicherung lohnt sich in jedem Fall, auch wenn die Statistiken besagen, dass die Anzahl insolventer Betriebe zurückgegangen ist. Doch kann sich dies sehr schnell wieder ändern, da die Wirtschaftslage in der heutigen Zeit nicht sehr stabil ist. Zu viele Faktoren nehmen direkt auf die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen und der Produkte Einfluss.
Mit einer Insolvenzversicherung ist jedes Unternehmen, ob groß oder klein, immer auf der sicheren Seite. Denn auf diese Weise werden auch Traditionen geschützt, wie u. a. ein Handwerksbetrieb, der schon seit drei oder mehr Generationen besteht und ohne den Schutz unweigerlich, bei nicht zahlenden Kunden, selbst bald in die Insolvenz gehen müsste. Vorteilig auch gegenüber einer Kreditversicherung, denn eine Insolvenzversicherung unterliegt keinerlei Überprüfung der Risiken.
Eine Praxis, sei es u. a. ein Arzt, Therapeut oder Anwalt, ist von der Arbeitskraft der entsprechenden Person abhängig, um die Patienten oder Klienten zu betreuen. Doch auch ein Arzt kann einmal krank werden. Dennoch gehen laufende Kosten wie Miete, Steuern, Gehälter oder sonstige Aufwendungen jeden Monat weiter. Doch solange selbst keine Arbeitsleistung erbracht wird, kommt auch kein Geld ins Haus. Für einen solchen Fall kann eine individuell auf die Gegebenheiten abgestimmte Praxisausfallversicherung einspringen.
Diese Versicherung tritt nicht nur bei Arbeitsausfall ein, sondern auch dann, wenn der Betriebsablauf für Wochen lahm liegt, z. B. durch Schäden oder Zerstörung, wie z. B. bei Feuer, Wasser oder Raub/Vandalismus. Der Ersatz für das Inventar ist allerdings nicht mit enthalten, sondern muss extra versichert werden (Gebäude- und Inventarversicherung). Auf jeden Fall gibt es für den Schutz von freiberuflich Tätigen bzw. Selbstständige entsprechend abgestimmte Versicherungen.
Eine Alternative für die Praxisausfallversicherung wäre eine Vertreterkosten-Versicherung. Diese Versicherung ist die kostengünstigere Lösung, wenn die Praxis normal weiterlaufen soll, aber der Arzt/Anwalt aus Krankheitsgründen für längere Zeit ausfällt. Diese Variante übernimmt die Kosten für die Vertretung bis zu einem Jahr. Natürlich muss ein Nachweis erbracht werden. Beide Lösungen sind so kalkuliert, dass durch vertragliche Karenzzeiten, erhebliche Beitragskosten eingespart werden können.
Ein Sprichwort besagt, wo gehobelt wird, da fallen auch Späne. Ein wahres Wort, was besonders Erzeuger von Produkten gegenwärtig sein sollte. Denn gerade wer auf Zulieferer angewiesen ist, kann durch ein minderwertiges Teil, welches z. B. in einem Gerät oder an einem Fahrzeug verarbeitet wurde, in Regresspflicht genommen werden. Daher ist es notwendig eine entsprechende Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen, die dann gegebenenfalls den Schadensersatzanspruch übernimmt.
Der Vorteil bei dieser Produkthaftpflichtversicherung liegt darin, dass sie sowohl bei Personen als auch bei sachbezogenen oder Vermögensschäden eintritt, egal ob das Verschulden beim Hersteller oder beim Zulieferer liegt. Was immer dem Schaden vorausgeht, es entstehen auf jeden Fall hohe Kosten und Aufwendungen. Allerdings werden dabei die Kosten für das Zurückholen z. B. der Fahrzeuge, nicht übernommen, sondern nur das Ersetzen des bestimmten Teiles und die dazu nötigen Arbeitsaufwendungen.
Die Produkthaftpflichtversicherung gehört in die Kategorie der Betriebshaftpflichtversicherungen, die sich besonders für die Produzenten von speziellen Bauteilen oder Ähnlichem eignet, welche dann später von einem anderen Hersteller für seine Produkte Verwendung finden. Dennoch haftet derjenige, der dieses Produkt mit dem fehlerhaften Teil an den Verbraucher bzw. Endkunden veräußert hat. Je nachdem wie groß die Menge des verkauften Produktes ist, kommen dann immense Kosten auf den Hersteller zurück, die mit ebensolchen Verlusten einhergehen.
In der heutigen Zeit ist Elektronik überall im Einsatz, ob nun in Büros oder in Fabrikhallen, ob Telefonanlage oder Computer-Netzwerk. Umso fataler wird es, fallen die Computer oder die Telefonanlage aus, weil z. B. ein technischer Defekt an einem Kabel die Funktionstüchtigkeit verhindert. Dies könnte dazu führen, dass ein Arbeiten für Stunden nicht möglich ist, weil erst ein Techniker den Fehler aufspüren muss. Doch Zeit ist Geld, was nicht erwirtschaftet werden kann, während die Anlagen ausfallen.
Mit Glück ist der Schaden in ein paar Stunden behoben, aber es kann auch anders kommen und es dauert Tage. Genau aus diesem Grund ist es wichtig, eine entsprechende Versicherung zu haben. In diesem Fall eine sogenannte Elektronikversicherung, die u. a. Reparaturkosten oder die Mehrkosten einer temporären Mietanlage übernimmt. Dies kommt besonders zum Tragen, wenn ein Schadensfall sich über mehrere Wochen hinzieht.
Es besteht außerdem die Möglichkeit zusätzlich eine Softwareversicherung oder eine Betriebsunterbrechungsversicherung hinzu zunehmen, um einmal für Schäden an Daten oder Datenträger zu ersetzen und für den Gewinnausfall und die laufenden Kosten entschädigt zu werden. Diese Versicherungen bringen nur Vorteile, besonders wenn eine Firma im großen Maße von einer EDV-Anlage abhängig ist. Denn jedem ist ausreichend bekannt, wie viel sensible Elektronikteile und Technik in einer Anlage stecken.
Jedes Unternehmen, das eine Flotte von Fahrzeugen, ob Personenwagen, Taxis oder Lastkraftwagen, benötigt, um den Betrieb aufrechtzuerhalten, muss natürlich auch dafür Sorge tragen, dass einmal das Eigentum und die Personen, die am Steuer sitzen, geschützt werden. Daher ist eine Fuhrparkversicherung unbedingt erforderlich, besonders in den Fällen, wo Fahrzeuge ständig von wechselnden Mitarbeitern genutzt werden. Denn normalerweise muss ein Fahrer für ein bestimmtes Fahrzeug angegeben werden.
Dies ist in so einem Fall natürlich nicht möglich. Daher ist eine schnell agierende Versicherung genau das Richtige, wobei eine pauschale Absicherung, d. h. für eine Gruppe, für Einzel- oder Auslandsfahrten, als zusätzlicher Schutz mit abgeschlossen werden kann. Auf diese Weise ist der Betrieb rundum gut abgesichert. Natürlich ist es möglich, für jedes Unternehmen ein individuell zusammengestelltes Paket zu eruieren.
Mit einer Fuhrparkversicherung und den dazugehörigen Komponenten ist jeder Betrieb mit Fahrzeugen gut bedient. Je mehr Autos oder Lastwagen vorhanden sind, umso notweniger ist auch eine Absicherung gegen Unfälle, Diebstahl oder sonstige Schäden, was ohne Versicherung schnell in einer katastrophalen Situation enden kann. Eine gute Versicherung ist immer eine Investition für eine erfolgreiche Zukunft eines Unternehmens. Denn am falschen Ende zu sparen, ist keine Lösung, besonders wenn es auch um das Wohl und die Arbeitsfähigkeit eines Mitarbeiters geht.
Eine moderne Produktionsstätte benötigt nicht nur fachlich ausgebildete Mitarbeiter, sondern auch einen funktionsfähigen Maschinenpark, um die Herstellung der Produkte zu ermöglichen. Ob der Maschinenpark aus Turbinen, Kompressoren, Förderanlagen oder Werkzeugmaschinen besteht, spielt keine Rolle. Maßgebend sind die Investitionskosten, die durch ihre Produktivität wieder hereingeholt werden. Zumindest solange die Maschinen laufen. Dies kann sich bei der oft empfindlichen Technologie schnell ändern, wenn ein Schaden an der Maschine, die Produktion stoppt.
So macht es Sinn eine entsprechende Versicherung abzuschließen, in diesem Fall eine Maschinenversicherung, um u. a. technische Störungen, Produktfehler oder menschliche Fehlleistungen abzudecken. Nicht eingeschlossen sind u. a. Fahrlässigkeit, Schäden durch Erdbeben, Feuer, Wasser oder fehlerhafte Bauteile von einem Zulieferer. Diese Schäden übernimmt eine Betriebsgebäude- bzw. Produkthaftpflichtversicherung. Versicherungsschutz besteht nur für den aufgeführten Maschinenpark auf dem Werksgelände oder Firmengrundstück.
Als Zusatz zur Versicherung können Besonderheiten mit aufgenommen werden, wie Beschichten oder Auskleiden von speziellen Öfen oder Behältern. Jedoch nicht die Brennstoffe und die Maschinenwerkzeuge, die unter natürlichen Verschleißerscheinungen erliegen und öfter ausgetauscht werden müssen. Ergänzungen zur Maschinenversicherung, wenn z. B. ein längerer Ausfall drohen könnte, um laufende Kosten oder Verluste auszugleichen, wäre eine Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll. Ist bei einer Maschine eine Reparatur dagegen nicht mehr rentabel, so könnte dieser Schaden mit einer Maschinenmehrkostenversicherung finanziert werden.
Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung abzuschließen bietet sich insbesondere für denjenigen an, der sich ein Haus bauen will und dafür einen Hypothekenkredit in Anspruch nimmt.
Fahrrad-Versicherung
In Zeiten, wo ein gutes Fahrrad im Preis von einem Gebrauchtwagen in nichts nachsteht, ist es schon eine Überlegung wert, ob eine Fahrradversicherung abgeschlossen werden soll.
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