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Entschädigung bei Flugausfall oder Flugverspätung

Im August 2018 wurde mein Flug von Berlin nach Stuttgart um 18:10 Uhr gecancelt. Aufgrund diverser Streiks anderer Fluglinien und dem Ferienbetrieb sollte ich extra rechtzeitig auf dem Flughafen sein. Also war ich pünktlich um 16 Uhr auf dem Flughafen.

Gegen 18 Uhr kam die erste Mail/SMS dass der Abflug sich etwas verspäten wird. Die neue Abflugzeit wurde mit 19:40 Uhr angegeben. 30 Minuten später kam erneut eine SMS/Mail dass die Abflugzeit nun 20 Uhr betragen wird. Um 19:52 Uhr kam die nächste SMS/Mail dass der Flug ausfällt.

Ich war seit 16 Uhr auf dem Flughafen, 2x wurde der Flug verschoben, dann gecancelt, dann Anstehen am Schalter und anschließend Hotel suchen. Erst gegen 21 Uhr war ich dann im Hotel. Dort konnte ich dann erstmals was essen bzw. trinken (hatte ja gehofft das im Flieger tun zu können). Einen Verpflegungsgutschein oder ähnliches gab es nicht. Easyjet Kunden, bei denen auch der Flug ausgefallen ist haben Übernachtung & Abendessen im selben Hotel erhalten, organisiert durch Easyjet. Da war ich b ei Eurowings aber ziemlich schlecht gestellt. Jeder war sich selbst überlassen und musste schauen wie er unterkommt oder weiterkommt. Das Angebot mit einem Mietwagen nach Stuttgart zu fahren wollte ich mir nicht antun. Also kam nur die Übernachtung in einem nahegelegenen Hotel in Frage um am nächsten Tag in aller Früh endlich nach Hause fliegen zu können.

Doch wie konnte ich nun meine Hotelrechnung, sowie mein Recht auf Entschädigung geltend machen?

Recht auf Entschädigung bei Flugausfall oder Flugverspätung

Recht auf Entschädigung bei Flugausfall oder Flugverspätung ist durch die EU Regularien 261/2004/EC geregelt. Dabei kommt es allerdings auf verschiedene Dinge an.

Die Höhe der Entschädigung hängt dann von der ursprünglichen Flug-Entfernung zwischen Start und Landung ab. Pro Person stehen zu:

Ferner steht dann noch einem ein Verpflegungsgutschein etc. zu. Diesen hatte ich irgendwie nicht erhalten…

Wie kann ich nun meine Entschädigung einfordern?

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wer im Netz sucht wird recht schnell sogenannte Entschädigungsportale stoßen. Die erledigen dann alles für einen. Allerdings wird dann von der zurückerhaltenen Summe ein bestimmter Prozentsatz einbehalten. Da sind dann schnell mal 25% bis 40% vom Betrag weniger zu erwarten. Klar ist dieser Weg ziemlich bequem und selbst kennt man sich ja mit seinen Rechten gar nicht so gut aus und vor allem: der Ärger und Zeitaufwand scheuen viele.

Oder man versucht es selbst – das ist einfacher als man denkt.

Ich hatte ja mein Ticket, die Bordkarte, die SMS/eMails in welchen die Verzögerungen und letztendlich auch der Flugausfall mitgeteilt wurde, ferner die Rechnung für die Hotelübernachtung, Taxirechnung etc.

Für Eurowings gibt es zum einen ein Online-Kontaktformular für den Ausgleichsanspruch (https://www.eurowings.com/de/4u/online-service-ausgleichsanspruch.html) , aber auch eine e_Mail Adresse (buchungsinfo(add)eu.eurowings.com). Ich habe an die e-Mailadresse geschrieben, weil das Onlineformular meinen gecancelten Flug nicht finden konnte.

Hinweis: Alle Fluglinien haben auf ihren Webseiten irgendwo versteckt ein Kontaktformular, oder eine Hotlinenummer an die man sich wenden kann.

Im E-Mail habe ich meine Flugdaten, mein Buchungscode, Adresse, Kontoverbindung angegeben und meine eingescannte Hotelrechnung bzw. Taxirechnung mit ins eMail gepackt. Eurowings hatte nun alle Daten, meine zusätzlich entstandenen Kosten & Belege und wusste, dass ich die Entschädigung nach EU Regularien 261/2004/EC einfordere. Nach Absenden kam ein Bestätigungsmail mit dem Hinweis, dass die Bearbeitung ca. 6 Wochen dauern würde.

Letztendlich hat es ca. 10 Wochen gedauert, was wohl daran liegt, dass bei dieser Airline sehr häufig Flüge ausfallen und die Bearbeitung der Entschädigungszahlungen wohl an Umfang zugenommen hat.

Aber ich habe mit wenig Aufwand meine zusätzlich entstandenen Kosten (Hotel, Taxi), sowie die Entschädigungssumme von 250,-- Euro gemäß Flugentfernung <1500 Km erhalten.

Hätte die Fluggesellschaft sich quergestellt, dann hätte ich ja immer noch den Weg über Verbraucherzentrale, über ein Mahnverfahren, über die Entschädigungsportale, oder über einen Anwalt gehen können.

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